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Leinenzwang und Zaun für Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Leinenzwang und Zaun für Grundstück innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 02.01.2011, 14:16
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Leinenzwang und Zaun für Grundstück

Mal angenommen:

Du gehst in BW mit deinem Hund, in einer kleinen Gemeinde mit 1400 Einwohnern, die 500m zum Ortsrand spazieren.

Die 1400 Einwohner Gemeinde ist mischbebaut, d.h. Wohnungen, Landwirtschaft und Gewerbe liegen beieinander. Schon über die Strasse ist ein Bauernhof mit Pferdehaltung.

Der Hund läuft unangeleint auf das Grundstück neben deinem Haus, welches zur Straßen- Gehwegseite hin mit einem Lattenzaun eingefriedet ist.Die 3 weiteren Seiten, zur eigenen Tiefgarage, zu beiden angrenzenden Nachbarn sind nicht eingezäunt und somit für jeden ohne Behinderung frei zugänglich.

Der Hund spielt (!) dort auf dem Grundstück im Schnee und folgt dann weiter zum Ortsrand, welcher kein Ortsschild besitzt.

Du und dein Hund sind zu Besuch und wohnen nicht in der Gemeinde.

Auf dem Rückweg wirst du von dem Besitzer des Grundstücks angesprochen:

Das Grundstück ist für Hunde verboten.
Im Ort besteht Leinenpflicht.

Fragen:

Wo und wie weit gilt die Leinenpflicht?
Gibt es eine generelle Leinenpflicht in BW oder Kreis Esslingen?
Muss ein Eigentümer einer Grünfläche mit Wiese diese Einzäunen, wenn er sie vor Betreten schützen will?
Muss eine Beschilderung angebracht werden , wenn Hunde ferngehalten werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 15:24
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AW: Leinenzwang und Zaun für Grundstück

Zitat:
Zitat von SveCa Beitrag anzeigen
Wo und wie weit gilt die Leinenpflicht?
das ist von bundesland zu bundesland und von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich geregelt.

Zitat:
Gibt es eine generelle Leinenpflicht in BW oder Kreis Esslingen?
eher unwahrscheinlich, aber du solltest danach googlen.

Zitat:
Muss ein Eigentümer einer Grünfläche mit Wiese diese Einzäunen, wenn er sie vor Betreten schützen will?
nein, es reicht durchaus, wenn er sie anderweitig als befriedet kenntlich gemacht ist.

Zitat:
Muss eine Beschilderung angebracht werden , wenn Hunde ferngehalten werden?
nein. hunde können meist sowie so nicht lesen. es reicht durchaus dem halter das zu sagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 08:17
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AW: Leinenzwang und Zaun für Grundstück

Ich habe folgendes dazu gefunden:
Zitat:
Die Polizeiverordnung der Stadt Esslingen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sagt in § 15 Abs. 2 und 3 folgendes aus:

In Fußgängerzonen, sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Im übrigen Stadtgebiet sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit der Hundeführer gewährleistet ist.
Davon ab hätte ich mich bei dem Herrn entschuldigt und versprochen, dass es nicht wieder vorkomme. Als Hundehalter sollte man rechtlich im Bilde sein, gerade weil die Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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grünfläche, hund, leine, zaun

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