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Landesrecht bricht Kommunalrecht

Dies ist eine Diskussion zu Landesrecht bricht Kommunalrecht innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 10.04.2011, 10:47
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Landesrecht bricht Kommunalrecht

es gibt in NRW einen Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen
aus dem Dezember 2009.
Die Stadt Bedburg hat eine ordnungsbehördliche Verordnung, in der ebenfalls das Thema Ausnahmen bei Volksfesten behandelt wird.
Im Gegensatz zum NRW Leitfaden hat die Bedburger Verordnung keine Schallgrenzwerte festgelegt.
Kann man den Leitfaden des Landes NRW als übergeordnet ansehen und die Stadt Bedburg darauf hinweisen, dass auch für sie diese Grenzwerte gültig sind obwohl sie in der Verordnung nicht aufgeführt wurden?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 19:11
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AW: Landesrecht bricht Kommunalrecht

Zitat:
Zitat von will bean Beitrag anzeigen
es gibt in NRW einen Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen
aus dem Dezember 2009.
Die Stadt Bedburg hat eine ordnungsbehördliche Verordnung, in der ebenfalls das Thema Ausnahmen bei Volksfesten behandelt wird.
Im Gegensatz zum NRW Leitfaden hat die Bedburger Verordnung keine Schallgrenzwerte festgelegt.
Kann man den Leitfaden des Landes NRW als übergeordnet ansehen und die Stadt Bedburg darauf hinweisen, dass auch für sie diese Grenzwerte gültig sind obwohl sie in der Verordnung nicht aufgeführt wurden?
Das kommt auf die Rechtsnatur des Leitfadens an.
Leitfäden sind ja in der Regel nur unverbindlich insofern kann die Gemeinde ohne weiteres davon abweichen. Dann würden nur die allg. Grenzwerte bspw. aus der TA Lärm gelten.
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