Dies ist eine Diskussion zu Kurtaxe innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Kurtaxe Nehmen wir einmal an: Die Eltern von A wohnen in einem Ort, wo Urlauber Kurtaxe zahlen müssen. Falls A jetzt seine Eltern besucht muss er dann auch Kurtaxe zahlen? Gruß |
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| AW: Kurtaxe Laut Kommunalabgabengesetz Fünfter Teil - Kostenersatz und sonstige Abgaben (§§ 42 - 45) § 43 Kurtaxe ist folgendes zu finden: (2) Die Kurtaxe wird von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist. Die Kurtaxe wird auch von Einwohnern erhoben, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben. Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern im Sinne von Satz 2 erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten. Deine Frage ist damit beantwortet. |
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