Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsrecht einer Mitgliedschaft in einer Tanzschule innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Kündigungsrecht einer Mitgliedschaft in einer Tanzschule Folgende Idee: Kunde "A" ist Mitglied der Tanzschule "XYZ". Kunde A wurde von einem der Tanzlehrer möchte aus diesem Grund die Mitgliedschaft mit "XYZ" beenden. In dieser Tanzgruppe kann Kunde A nicht mehr tanzen, da die Beleidigung des Tanzlehrers im Raume steht. Die Mitgliedschaft und die damit zusammenhängende Kündigungsfrist sieht wie folgt aus: "Es besteht eine Mindestlaufzeit der Tanzclubmitgliedschaft von 1/4 Jahr. Die Mitgliedschaft läuft automatisch nach Ablauf des 1/4 Jahres weiter, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt wird. Danach ist eine Kündigung mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Quartalsende möglich. Ein Quartal endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine Kündigung muss schriftlich an die Büro-Adresse der Tanzschule in "ABC-Str." Nr."X" erfolgen und wird von der Tanzschule umgehend ebenfalls schriftlich bestätigt." Die Kündigung von Kunde A wurde im Januar versendet und als Kündigungsbestätigung wurde eine Mitgliedschaft bis zum 30.06.2010 übermittelt. Da Kunde A jedoch nicht mehr in der Tanzschule tanzen kann, da es den Stress mit dem Tanzlehrer gibt, sieht er eine Mitgliedschaft bis zum 30.06.2010 für unangebracht. Wäre dies ein fristloser Kündigungsgrund? Der Tanzlehrer vertritt seine Tanzschule und hat auf gut Deutsch "Mist gebaut". Ich bedanke mich für die Antworten! |
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