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Kommunalverfassungsstreit: Feststellungeklage: Klagebefugnis

Dies ist eine Diskussion zu Kommunalverfassungsstreit: Feststellungeklage: Klagebefugnis innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 19:02
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Kommunalverfassungsstreit: Feststellungeklage: Klagebefugnis

Gemeinderat A der Partei P1 verursacht während einer Gemeinderatssitzung durch Meinungsäußerungen immer wieder Streitereien zwischen den Parteien P1 und P2. Eine ordnungsgemäße Durchführung ist nicht mehr möglich. Daraufhin wird er vom Vorsitzenden für den Rest der Sitzung aus dem Sitzungssaal verwiesen.

Nach § 60 II HGO kann bei ungebührlichem oder wiederholtem ordnungswidrigem Verhalten der Vorsitzende ein Mitglied der Gemeindevertretung für einen oder mehrere, höchstens drei Sitzungstage ausschließen

Woraus kann A seine Klagebefugnis für eine Feststellungsklage begründen, dass seine Verweisung aus dem Sitzungssaal rechtswidrig war? Ist er überhaupt klagebefugt?
Eine Berufung auf seine Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG kommt hier nicht ja nicht in Betracht.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 20:31
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AW: Kommunalverfassungsstreit: Feststellungeklage: Klagebefugnis

Klagebefugnis ergibt sich aus seinen Rechten die er als Organ bzw. Mitglied des Gemeinderats hat. D.h. er kann nur organschaftliche Rechte geltend machen.
Hier wäre das eben Teilnahme an den Sitzungen und die Ausübung seines Mandats und seiner Beteiligungsrechte.
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