
10.08.2011, 20:53
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Kindergartengebühr Zitat:
Zitat von trundle hallöchen,
wird von einer gemeinderatsversammlung eine kindergartengebührenssatzung geändert und der gebührensatz erhöht, sodass er unterschiede nach dem einkommen der eltern macht, ist dies dann mit art 3 gg vereinbar oder könnte man sich darauf berufen...
eine normenkontrolle könnte man auch anstreben...nur geht diese durch? | Kommt auf die Details an. Jedenfalls ist eine Ungleichbehandlung von wesentlichen Gleichem eine Grundvoraussetzung. Wenn man nun das Gehalt als Anknüpfungspunkt nimmt muss man sagen dass es schon an einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt fehlt. |