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Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt?

Dies ist eine Diskussion zu Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2008, 10:49
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Question Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt?

Gemeinde A hat die am Berg liegende Strasse B ausgebaut. Strasse B ist viel höher als vorher und auf einer Seite mit einem Bürgersteig versehen. Der Bürgersteig ist sehr breit, da Parkplätze eingebaut sind. Die Autos sollen zur Hälfte auf dem Bürgersteig und zur Hälfte auf der Strasse stehen.
Damit die Anlieger wieder in die Garagen fahren können, wurde bis einem Meter auf die Grundstücke mit Schotter angefüllt.
Soweit so gut. Einige Anlieger setzen aber mit den Autos auf und können die eigenen Garagen, Carports und Parkplätze nicht mehr benutzen. Kann man den Bürgersteig beanstanden?
Die Rechnung der Anliegerkosten haben wir noch nicht erhalten, die soll erst im Sommer kommen. Aber ist doch sehr ärgerlich, soviel Geld sollen wir für die Strasse bezahlen und können nicht mehr ohne mit dem Auto aufzuseten auf die Grundstücke fahren. Der Bürgersteig ist nicht abgesenkt und wir müssen über eine hohe Kante fahren,was nicht gut für die Reifen ist. Früher waren die Bürgersteige vor den Grundstücken komplett abgesenkt. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die Grundstückszufahrten mit abgesenkten Bordsteinen versehen worden.

Kann man da was machen? Wie und wo (Bauamt?) müssen wir uns melden?
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Alt 24.03.2008, 14:50
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AW: Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage ko

Das passiert, wenn jemand fremdes Geld ausgibt.
Und wenn man das korrigieren laesst, kommen die Kosten am Ende noch dazu.
Man muesste die Leute, die das verzapft haben, persoenlich dafuer haftbar machen. Das klappt leider in den meisten Faellen nicht.

mfg

Bang Olafson

PS: Wer war Bauherr der Massnahme? Vielleicht kann man dem zuerst einen Einlauf machen...
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2008, 21:10
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AW: Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage ko

War den schon die Abnahme der neuen Strasse?
Dabei müsste so etwas zur Sprache kommen und eventuell die Pläne gesichtet werden, wer hier den Fehler gemacht hat. Mit Glück fällt es unter Nachbesserung und spart weitere Kosten. Hier im Dorf wurden jetzt auch noch nach einem halben Jahr nach Fertigstellung Nachbesserungen vorgenommen.
Viel Glück, in diesem Rechtsstaat!
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 07:08
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AW: Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt?

Es wurden die Grundstücksgrenzen kontrolliert, wobei wir anwesend sein mussten und es hieß, das die Baufirma noch nicht aus der Haftung entlassen seien. Unser Bürgersteig musste noch gerüttelt werden, da die Pflastersteine anfangs höher als die Kantensteine waren. Aber das hat auch nicht viel gebracht.
Ich werde mich mal mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
Vielen Dank.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 19:22
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AW: Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt?

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