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Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Dies ist eine Diskussion zu Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 07:33
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Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Guten Morgen!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bei folgender Frage:

Eine Gemeinde betreibt ein Jugendzentrum und spricht gegenüber einem Jugendlichen ein Hausverbot aus.

1.) Gilt das Jugendzentrum als Behörde?? Oder ist es eher dem Privatrecht zuzuordnen?

2.) Wie ist das Hausverbot zu werden? Als VA?

Ein herzliches für Eure Hilfe!! :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 10:25
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Also welchen Charakter ein Hausverbot hat ist etwas umstritten. Die einen Meinen es kommt auf den Besuchszweck desjenigen an der das Hausverbot bekommt. Die anderen meinen es kommt auf den Zweck des Hausverbots an, also wenn die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" und der reibungsose Ablauf der Einrichtung sichergestellt werden soll.

Aber ich bezweifle das ein Jugendzentrum eine Behörde ist. Selbst wenn die Einrichtung öffentlich rechtlich betrieben wird mit einer Satzung dann fehlt es doch an hoheitlicher Aufgabenerfüllung und einen Behördenleiter.
Es kommt eher eine öffentliche Einrichtung in Frage und die Gemeinde selbst betreibt diese. Damit wäre dann das Hausverbot von Seiten der Gemeinde ein VA.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 11:55
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Ein Jugendzentrum ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Daher gilt zunächst die 2-Stufen-Theorie. Hiernach kann das "Wie" der Benutzung auch privatrechtlich geregelt sein- dann liegt nichtmal ein VA vor.
IÜ stimme ich dem Vorredner zu. Behörde iSv 1 IV VwVfG ist dann die Gemeinde selbst, die das Zentrum betreibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 15:29
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Klasse! Danke für Eure Antworten! :-)

Das Hausverbot ist durch eine Benutzungssatzung legitimiert. Damit ist doch im Hausverbot auch ein VA zu sehen, oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 15:41
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Japp, durch die Gemeinde.
Die hat ja auch Satzungshoheit.
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Alt 13.02.2010, 15:55
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Schön, dann hat sich der Punkt schon mal geklärt! ;-) Merci!

Eine Frage in diesem Zusammenhang habe ich aber noch:

Der Jugendliche, der vom Leiter des JZ das Hausverbot erhalten hat, ist erst 17 Jahre alt.

Gilt der VA dann hier als bekannt gemacht??

Hab in der Bibliothek mal nachgeforscht und Folgendes herausgefunden:

Eigentlich (-), weil nach § 41 die Bekanntmachung bei einem beschränkt Geschäftsfähigen an den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat.

aber i. E. doch (+), weil ein 17jähriger m. E. gemäß § 12 I Nr. 2 Alt. 2 verfahrenshandlungsfähig ist.

Ist das so richtig oder bin ich aufm Holzweg???

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Alt 13.02.2010, 16:05
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Zitat:
Zitat von Freaky22
Selbst wenn die Einrichtung öffentlich rechtlich betrieben wird mit einer Satzung dann fehlt es doch an hoheitlicher Aufgabenerfüllung und einen Behördenleiter.
Noch eins:

Wenn aber im Sachverhalt angegeben ist, dass das JZ zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs der Jugendlichen eröffnet und hierfür ein Gebäude von privat angemietet wurde, ist das dann nicht eine "hoheitliche Aufgabenerfüllung"?

Denn mit dem JZ soll den Suchtgefahren ja auch vorgebeugt werden, deshalb wurden in der Benutzungssatzung ja auch Zigaretten und Alkohol untersagt, weshalb der Jugendliche ja auch das Hausverbot bekommen hat.

Und ... doch noch eins:

Was wäre, wenn der Alkoholgenuss von der JZ-Leitung über längere Zeit geduldet und von der Gemeinde gebilligt wurde??

Darf denn dann - weil lange Zeit geduldet - dennoch ein Hausverbot ausgesprochen werden??

Fragen über Fragen!
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Alt 13.02.2010, 16:08
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Hey, ich glaube, wir schreiben die gleiche Hausarbeit. Bin auch grad dabei! Habe schon einiges gefunden, aber weiß noch nicht so ganz welche klageart ich nehmen muss etc. hast du dich schon entschieden oder sammelst du auch erstmal weiter?
Wünsche dir noch viel Erfolg bambola kennen uns ja noch von den letzten Hausarbeiten

bis dann
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Alt 20.02.2010, 09:55
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Hmm ... vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage weiterhelfen:

Wer hat das Hausrecht in dem Jugendzentrum? Die Gemeinde? Oder der Leiter? Und wenn der Leiter, welche Rechtsgrundlage ist hier einschlägig?

Ich find irgendwie nix dazu!
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 14:12
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AW: Ist von Gemeinde betriebenes Jugendzentrum eine Behörde?

Hausrecht hat die Gemeinde/Stadtverwaltung welche den Leiter der Jugendeinrichtung (meistens Jugenpfleger oder Streetworker) zur Durchsetzung des selben eingesetzt hat. Die Aufgaben sind ja auch im Arbeitsvertrag niedergeschrieben.
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