Dies ist eine Diskussion zu Ist eine Satzung der ein außer kraft getretenes Gesetz zu grunde liegt noch gültig? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Ist eine Satzung der ein außer kraft getretenes Gesetz zu grunde liegt noch gültig? In Sachsen ist am 1.1.05 das SächsBRKG (Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz G) in kraft getreten. Gleichzeitig ist in diesem Gesetzt geregelt, dass das bisherige SächsBrandschG außer Kraft tritt. Das BRKG beinhaltet weitgehend das BrandschG. Beide räumen den Gemeinden das Recht einen, eine Feuerwehrsatzung zu erlassen. Ich habe festgestellt, dass sich in vielen Gemeinden dieses Satzung noch auf das alte BrandschG beziehen. z.B. Der Gemeinderat der Gemeinde Muster hat am 1.1.2000 auf Grund des SächsBrandschG in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung erlassen. Da das Gesetzt nicht mehr BrandschG heisst ist also auch die Formulierung "in der jeweils geltenden Fassung" hinfällig, richtig? Was bedeutet das nun genau für die Satzung? Ist sie damit unwirksam? Muss eine neue Satzung beschlossen werden? MfG BiDi |
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