Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ist das Gesundheitsamt eine Fachaufsichtsbehörde (BW)?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das Gesundheitsamt eine Fachaufsichtsbehörde (BW)? innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 12:08
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 152
Keine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ist das Gesundheitsamt eine Fachaufsichtsbehörde (BW)?

Ist ein Gesundheitsamt in BW eine Fachaufsichtsbehörde?

Muss es eine Fachaufsichtsbehörde sein, falls es keine Rechtaufsichtsbehörde ist?
__________________
Wenn euch meine Antworten geholfen haben, könnt ihr euch durch eine Bewertung revanchieren
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 12:30
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: DE/BW
Beiträge: 224
94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)94% positive Bewertungen (224 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Ist das Gesundheitsamt eine Fachaufsichtsbehörde (BW)?

Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, über welche Weisungsaufgaben das Gesundheitsamt die Fachaufsicht haben sollte. Ist das Gesundheitsamt nicht Ausgangsbehörde?

Oder reden Sie nicht vom Gesundheitsamt, dass beim Landratsamt/Stadtkreis angesiedelt ist?
__________________
Hat Ihnen mein Beitrag weitergeholfen?

Wenn ja, dann können Sie diesen Beitrag gerne über den
gelben "Medaillen"-Button oben rechts des Beitrags (positiv) bewerten!
Ich wäre sehr erfreut.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betriebsschließung durch Gesundheitsamt - Lohnfortzahlung/Abfindung? Arbeitsrecht 21.07.2010 10:01
Gesundheitsamt; Dringlichkeit Sozialrecht 28.09.2009 15:20
Akteneinsicht Psychiatrie/Gesundheitsamt Medizinrecht 09.07.2009 15:02
Kochen in einem Verein/ Initiative (Gesundheitsamt etc.) Vereinsrecht 07.09.2006 16:54
Gesundheitsamt - PsychKG Arztrecht 26.08.2006 22:40





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN