Dies ist eine Diskussion zu Immisionsschutz Birkensamen innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Immisionsschutz Birkensamen Angenommen eine Gemeinde hat vor etwa 25 Jahren entlang einer Bundesstraße die durch einen Ort führt, Birken gepflanzt. Neben den Birken stehen Reihenhäuser. Nun wäre es nach so einer langen Zeit denkbar, das die Birken eine enorme Größe erreicht haben und das ganze Jahr hindurch eine Unmenge von Samen ausstoßen. Diese Samen dringen in jede Ritze der Häuser und verursachen Beschwerden z.B. durch Reizung der Augen und der Atemwege. Von der Verschmutzung der Grundstücke einmal abgesehen. Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die man sich in diesem fiktiven Fall berufen könnte um die Gemeinde zu einer Fällung der Bäume zu bewegen. Eventuell mit einer Neupflanzung von Bäumen welche nicht das ganze Jahr über Samen ausstoßen ? Vielen Dank Spopi |
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