Dies ist eine Diskussion zu Illegale Beauftragung durch Gemeinde innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Zitat:
"Die zuständige Aufsichtsbehörde stoppt das Ganze auf Initiative von Bürgern und stellt zugleich fest, das das Ganze ungesetzlich war." Wenn die Konstruktion rechtlich unzulässig war, dann sind auch die aus der Konstruktion resultierenden Verwarnungs- und Bußgeldbescheide unwirksam. Zitat:
Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht. Rechtsgrundlage ist eine Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums aus 2006. Nachzulesen unter http://www.gesetze-bayern.de/jportal...c.part=X&st=vv Dort ist unter Punkt 1.15 die Beauftragung privater Knöllchendienste geregelt. Die Feststellung der OWi muß demnach weiterhin durch öffentlich Bedienstete erfolgen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern hat hierzu explizit die Marschrichtung vorgegeben. |
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Wie ist denn "Feststellen" definiert? Muss es direkt bei Begehung der OWi sein? Es wäre doch auch möglich, dass ein Privater das Foto und Messprotokoll macht, es dem Bediensteten vorlegt und der sagt "jawoll, das ist eine OWi".
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Zitat:
Zitat:
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Zitat:
![]() In der Fallschilderung des TE heißt es ausdrücklich: "Die zuständige Aufsichtsbehörde stoppt das Ganze auf Initiative von Bürgern und stellt zugleich fest, das das Ganze ungesetzlich war." Davon ist bei der Diskussion auszugehen, es macht keinerlei Sinn, bei der Diskussion eines angenommenen Falles einfach zwischendurch mal willkürlich den vorgegebenen Sachverhalt ins Gegenteil zu ändern. Und die Frage des TE dazu lautet nun: "Haben sich Vertreter der Stadtverwaltung eventuell strafbar gemacht ?" Dafür ist es völlig irrelevant, was wo irgendwo in Bayern zulässig ist oder nicht. Die Frage dieses Threads, zur Erinnerung noch mal, lautete: "Haben sich Vertreter der Stadtverwaltung eventuell strafbar gemacht, wenn sie fünf Jahre lang auf Grundlage einer rechtswidrigen Verordnung 'Strafzettel' ausstellen (lassen) und Verwarnungs- und Bußgelder eintreiben?"
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Illegale Beauftragung durch Gemeinde Zitat:
D.h. der „Feststeller“ muss den Vorgang aus eigener Anschauung kennen (ohne ihn rechtlich werten zu müssen). Er ist Anzeigeerstatter und Zeuge. Zitat:
Dieses Konstrukt haben die betroffenen Gemeinden in Bayern meines Wissens aber nicht gewählt. Hier haben die Gemeinderäte die gesamte Tätigkeit einer juristischen Person (K & B GmbH) übertragen. Und das ist mE illegal. Zitat:
Die Beispiele aus Schleswig-Holstein und Bayern sind dazu sehr gut geeignet. |
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