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Hundeverbot in bestimmen Bereichen eines Parks

Dies ist eine Diskussion zu Hundeverbot in bestimmen Bereichen eines Parks innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 19.09.2011, 09:43
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Hundeverbot in bestimmen Bereichen eines Parks

Stadt A hat einen großen Park mit etlichen Eingängen, der bekannt dafür ist, dass dort auch Hunde unangeleint laufen dürfen. Lediglich in bestimmten Bereichen (Spielplatz, Badestelle) ist es untersagt den Hund frei laufen zu lassen bzw. diese Bereiche mit Hund zu betreten.

Am Zuweg B eines Weges zum Badesee steht ein Schild, dass sich aber nur als weiße Fläche darstellt - keine Aufschrift. Auf der anderen Seite (ca. 300 m entfernt steht ein Schild mit dem Aufdruck "Badewiese - Betreten für Hunde verboten"). Das Schild ist vom Zugweg B aber nicht zu erkennen.

Halter X ist ortsfremd und geht mit Hundi über Weg B zur Wiese zum See und lässt den Hund dort trinken. Von Mitarbeitern des Ordungsamtes wird er angesprochen und verwarnt, weil das untersagt ist. Halter X verweist auf das "leere" Schild und wird nur mündlich verwarnt ...

An anderen Stellen im Park werden Wege für Hundehalter dadurch reglementiert, dass kleine grüne ca. 30 cm hohe Pfosten mit einer Metallplakete an der Oberseite (Symbol : Durchgestrichener Hund) aufgestellt sind. Diese sind in der Bepflanzung teilweise kaum auszumachen.

An den Eingängen des Parks stehen keine Tafeln, mit Hinweisen über Einschränkungen bei Hunden.

Frage:

Wie deutlich muss Stadt A die Tier-Einschränkungen machen ?
Was ist, wenn Schilder nichts beschildern ?
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