Dies ist eine Diskussion zu herstellungsbetrag 2 innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| herstellungsbetrag 2 vorab schonmal danke mfg tom tom |
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| AW: herstellungsbetrag 2 herstellungsbetrag 2: Die größten Probleme dazu gibt es in den neuen Bundesländern. Durch die veränderte Rechtslage konnte eine Kommunale Veranlagung rückwirkend erfolgen, es gelten jedoch die Vorschriften der Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abgabenordnung. Der genaue Sachverhalt ist notwendig, um eine bessere Einschätzung geben zu können. Ich bitte um eine Bewertung.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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