Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Haftungsausschluss

Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluss innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2008, 18:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Haftungsausschluss

Hallo,

mal angenommen eine Gemeinde verweigert ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Beschaffung von neuen Winterreifen für ein Mannschaftstransportfahrzeug.

Welche Möglichkeit hat der zuständige Gerätewart der Feuerwehr, um aus der Haftbarkeit zu kommen?????

Würde es hier ausreichen, dass er sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lässt.
Wenn ja? Wie sollte dieser Ausschluss rechtssicher formuliert sein???????????

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2008, 19:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Haftungsausschluss

von welcher "Haftbarkeit" geht denn der TE aus?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 14:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Haftungsausschluss

TE geht möglicherweise - wohl nicht ganz zu Unrecht - davon aus, dass der Gerätewart dafür (mit-)verantwortlich gemacht werden könnte, wenn mit dem Fahrzeug etwas passiert und die maroden Reifen evtl. für einen Unfall ursächlich wären. Zuallererst wäre dann aber wohl der Fahrer in der Verantwortung.

Aber wie will er aus dieser Nummer herauskommen? Wer könnte ihn von der Haftung aussschließen? Vermutlich niemand.

Eigentlich ist das dann eher eine verkehrsrechtliche Angelegenheit. Im Grunde wäre das Fahrzeug mit den maroden Reifen stillzulegen oder jedenfalls im Winter nicht mehr zu benutzen. Leidet darunter die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr oder ist der MTW eher ein Partybus?

Zitat:
Zitat von cwlf
mal angenommen eine Gemeinde verweigert ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Beschaffung von neuen Winterreifen für ein Mannschaftstransportfahrzeug.
Das kann man ja eigentlich so nicht sagen. Da die Feuerwehr ein Teil der Gemeinde ist, verweigert sie sich also quasi selbst etwas. Vermutlich deswegen, weil die Kassenlage momentan etwas klamm ist, am Jahresende ja nicht ungewöhnlich. Was sagt denn eigentlich der Gemeindebrandmeister dazu? Der wäre hier doch erst mal der Ansprechpartner Nummer 1.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 16:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Haftungsausschluss

Zitat:
Aber wie will er aus dieser Nummer herauskommen? Wer könnte ihn von der Haftung aussschließen?
Da geht es dem Feuerwehrmann als Fahrer ebenso wie jedem anderen Fahrzeugführer - er darf nur ein verkehrssicheres
Fahrzeug führen. Ein mit maroden Reifen ausgestattetes Fahrzeug ( auch Feuerwehrfahrzeug) darf dann eben nicht ausrücken.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 23:20
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cwlf hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haftungsausschluss

Vielen Dank für die Antworten.
Also ist in diesem Fall so ziemlich jeder haftbar. Der Fahrer, der Gerätewart, der Wehrführer, der Gemeindebrandmeister, und die Gemeinde selbst!!!

THX
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 00:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Haftungsausschluss

Von irgendeiner Haftung kann man ja erst sprechen, wenn irgendwas passiert ist. Um das zu vermeiden, sollte man das Fahrzeug am besten in der Garage lassen, bis man wieder problemlos mit den (hoffentlich noch guten) Sommerreifen fahren kann.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haftungsausschluss Vereinsrecht 23.12.2009 18:37
Haftungsausschluss in AGB Bürgerliches Recht allgemein 25.06.2009 21:55
Haftungsausschluss Vereinsrecht 14.10.2008 14:31
Haftungsausschluss ?!?! Erbrecht 12.10.2007 16:36
Haftungsausschluss Bürgerliches Recht allgemein 25.01.2006 18:05





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN