Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluss innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| mal angenommen eine Gemeinde verweigert ihrer Freiwilligen Feuerwehr die Beschaffung von neuen Winterreifen für ein Mannschaftstransportfahrzeug. Welche Möglichkeit hat der zuständige Gerätewart der Feuerwehr, um aus der Haftbarkeit zu kommen????? Würde es hier ausreichen, dass er sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lässt. Wenn ja? Wie sollte dieser Ausschluss rechtssicher formuliert sein??????????? Danke |
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| AW: Haftungsausschluss von welcher "Haftbarkeit" geht denn der TE aus?
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| AW: Haftungsausschluss TE geht möglicherweise - wohl nicht ganz zu Unrecht - davon aus, dass der Gerätewart dafür (mit-)verantwortlich gemacht werden könnte, wenn mit dem Fahrzeug etwas passiert und die maroden Reifen evtl. für einen Unfall ursächlich wären. Zuallererst wäre dann aber wohl der Fahrer in der Verantwortung. Aber wie will er aus dieser Nummer herauskommen? Wer könnte ihn von der Haftung aussschließen? Vermutlich niemand. Eigentlich ist das dann eher eine verkehrsrechtliche Angelegenheit. Im Grunde wäre das Fahrzeug mit den maroden Reifen stillzulegen oder jedenfalls im Winter nicht mehr zu benutzen. Leidet darunter die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr oder ist der MTW eher ein Partybus? Zitat:
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| AW: Haftungsausschluss Zitat:
Fahrzeug führen. Ein mit maroden Reifen ausgestattetes Fahrzeug ( auch Feuerwehrfahrzeug) darf dann eben nicht ausrücken.
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| AW: Haftungsausschluss Vielen Dank für die Antworten. Also ist in diesem Fall so ziemlich jeder haftbar. Der Fahrer, der Gerätewart, der Wehrführer, der Gemeindebrandmeister, und die Gemeinde selbst!!! THX |
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| AW: Haftungsausschluss Von irgendeiner Haftung kann man ja erst sprechen, wenn irgendwas passiert ist. Um das zu vermeiden, sollte man das Fahrzeug am besten in der Garage lassen, bis man wieder problemlos mit den (hoffentlich noch guten) Sommerreifen fahren kann. |
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