Dies ist eine Diskussion zu Haftung und Pflichten der Abwasserbehörde innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Der Sachverhalt ist an sich ganz einfach: Eine maroder und nachweisbar vollkommen undichter Abwasserkanal führt oberhalb eines Grundstücks entlang. Das Wasser (meist Regenwasser) sickert in das Erdreich und überschwemmt den Garten und drückt auch gegen eine Kellerwand. Diese ist nicht mehr richtig isoliert und die Nässe dringt in den Keller ein. Da an genau dieser Stelle zwei Jahre vorher eine neue Wasserzuleitung gelegt wurde, stauen Hohlräume im Erdreich das Wasser zusätzlich. Die Kosten für eine Isolierung und Drainage belaufen sich auf ca. 2.500 Euro. Der Abwasserkanal des Hauses verläuft an anderer Stelle und ist für den Fall belanglos. Gehört zur Pflicht des Abwasserverbandes nur, daß er den Kanal saniert und abdichtet? Kann der Hauseigentümer die eigenen Kosten beim Verursacher geltend machen - und in welcher Höhe, da der Eigentümer ja eigentlich dazu verpflichtet ist sein Haus abzudichten? Kann außerdem ein Anspruch gegen die Stadtwerke geltend gemacht werden, die die besagten Hohlräume verursacht haben und das Rohr nicht ausreichend gegen eindringendes Wasser isoliert haben? Vielen Dank für Tipps und Hinweise! Gruß seifenhaeschen |
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