Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Haftung der Gemeinde?

Dies ist eine Diskussion zu Haftung der Gemeinde? innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 13:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 207
Keine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Haftung der Gemeinde?

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:
Gemeinde A leitet den Busverkehr durch ein Wohngebiet mit engen Straßen. Nun werden Bedenken geäußert, dass dies ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt, insbesondere an zwei Engstellen/Kurven.
A ist natürlich ganz anderer Meinung. Nun hat sie zwei der örtlichen Polizisten zu den besagten Stellen kommen lassen und diese haben auch jegliche Gefahren ausgeschlossen (natürlich weil sie "per du" mit den entsprechenden Leuten sind ).

Nehmen wir nun mal an, dass trotzdem ein Unfall passiert, bei dem keiner der Beteiligten (Busfahrer, Schulkind) wirklich fahrlässig handelte, es sich einfach tatsächlich um ein Problem dieser sehr unübersichtlichen Stelle handelte.

Besteht dann z.B. ein Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde? Falls ja: kann sie sich sozusagen exkulpieren, da sie den Rat der Polizisten einholte? Ist die Polizei dafür überhaupt die zuständige Stelle?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 15:33
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 207
Keine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haftung der Gemeinde?

Hmm, hat keiner eine Idee?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 11:13
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: da wo man mittwochs sehen kann, wer sonntags zu Besuch kommt...
Alter: 65
Beiträge: 349
100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Haftung der Gemeinde?

Zitat:
Zitat von pfalauto Beitrag anzeigen
Hmm, hat keiner eine Idee?
Ja schon. Aber das Thema gehört nicht ins Kommunalrecht, sondern ins Straßenverkehrsrecht oder Versicherungsrecht. Deswegen liest das hier (fast) keiner.
Zum Sachverhalt: Wenn eine Kommune eine Straße für den Straßenverkehr frei gibt, muß sie sich an bestimmte Vorschriften halten. Dazu gehört z.B. die StVO und das Landesstraßengesetz. Danach muß eine Straße, die in beiden Richtungen befahren werden darf, so breit sein, dass Begegnungsverkehr möglich ist. Sollte das nicht möglich sein, ist das durch entsprechende Verkehrszeichen darzustellen. Auch eine Gemeinde kann für Probleme haften. Allerdings nur im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, weil es in Deutschland kein allgemeines Staatshaftungsgesetz gibt. Weiter haben sich alle Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass keiner nach den Umständen mehr als unvermeidbar geschädigt wird und gegenseitig Rücksicht genommen wird. D.h., wenn ein Unfall geschieht, wird geprüft, ob jeder Fahrer eine Mitschuld hat. Das resultiert aus der Betriebshaftung für das Fahrzeug. Mit anderen Worten: man kann einen Straßenbaulastträger nur dann haftbar machen, wenn er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Das stellen die Gerichte fest. Ob die zuständigen Beschäftigten der Stadt nun die Polizei kontaktieren oder nicht, ist für ein Gericht nicht maßgebend. Man kann als einfacher Bürger sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden und eine Überprüfung der Angelegenheit sowohl nach dem Landesstraßengesetz als auch der StVO anregen. Gegen Verkehrszeichen kann man jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch einlegen und bei Ablehnung dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen, weil Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und damit anfechtbar sind.
__________________
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vollstreckung der Gemeinde Kommunalrecht 04.11.2011 23:39
Verbandszuständigkeit der Gemeinde Kommunalrecht 17.09.2008 20:23
Forderungen von der Gemeinde Kommunalrecht 24.10.2007 08:11
Gemeinde Reservierungsgebühr Immobilienrecht 15.11.2006 22:25
Erziehungsrente nicht beantragt - Keine Haftung der Gemeinde Nachrichten: Recht & Gesetz 03.05.2006 17:38





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN