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| HA ÖffR Leipzig, ich bitte um eure Hilfe... Die sächsische Kreisfreie Stadt Pleitzig ist Universitätsstadt und hat 512.000 Einwohner; der Stadtrat umfasst laut Hauptsatzung 70 Stadträte. 1. An der letzten Stadtratswahl im Juni 2009 hat sich erstmals auch eine Liste Studenten für Pleitzig SfP beteiligt und zum nicht geringen Verdruss der bis dato etablierten Parteien und Wählergruppierungen auf Anhieb vier Stadtratsmandate errungen, die auf die Studenten Evi Engel (E), Lutz Lässig (L), Mike Murx (M) und Olga Oster (O) entfallen sind. Die SfP versteht sich als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Interessenvertretung der Studenten in Pleitzig. Nach ihrer Wahl in den Stadtrat schließen E, L, M und O zur Koordinierung ihrer kommunalpolitischen Ziele eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Fraktion (Fraktionsstatut) ab. Die Fraktion soll ebenfalls den Namen Studenten für Pleitzig SfP führen; zum Vorsitzenden wird L gewählt. An den Fraktionsstatus sind neben erweiterten Mitwirkungsrechten nach der Geschäftsordnung des Stadtrates auch finanzielle Ansprüche geknüpft, da die Stadt Pleitzig die Geschäftsführung der Fraktionen finanziell unterstützt. Der Sockelbetrag pro Fraktion beträgt gegenwärtig 6.000 EUR pro Monat, der Pro-Kopf-Betrag je Stadtrat, der der Fraktion angehört, weitere 300 EUR pro Monat. In der ordnungsgemäß anberaumten konstituierenden Sitzung am 24.9.2009 beschließt der Stadtrat von Pleitzig mit großer Mehrheit, zur weiteren Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Stadtrates die Mindestzahl für die Bildung einer Stadtratsfraktion von vier auf sechs Mitglieder zu erhöhen. Aus Sicht nicht weniger altgedienter Pleitziger Stadträte ist mit dieser Änderung der Geschäftsordnung zusätzlich der Vorteil verbunden, dass dem Quartett studentischer Grünschnäbel der Fraktionsstatus verwehrt bleibt. Die einschlägige Bestimmung der Geschäftsordnung (GO) lautet nunmehr wie folgt: § 11 Fraktionsbildung Mitglieder des Stadtrates können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens sechs Mitgliedern des Stadtrates. Dennoch verlangen E, L, M und O unter Hinweis auf das abgeschlossene Fraktionsstatut als Stadtratsfraktion anerkannt und behandelt zu werden. Oberbürgermeister Alfred Alt (A) und der Stadtrat von Pleitzig stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, dass der Zusammenschluss der vier Stadträte nach § 11 S. 2 GO nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Stadtratsfraktion erfüllt. Ebenfalls noch in der Stadtratssitzung am 24.9.2009 verfährt der Stadtrat bei der Besetzung der Stadtratsausschüsse daher so, als handele es sich bei dem Zusammenschluss der vier um keine Fraktion. Oberbürgermeister A lehnt es seinerseits ab, die Geschäftsführung des Zusammenschlusses der vier Stadträte aus den für Fraktionen vorgesehenen Haushaltsmitteln zu bezuschussen. Anfang Februar 2010 beschließen E, L, M und O, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in § 11 S. 2 GO ein für allemal zu kippen. L wird beauftragt, im Namen der SfP-Fraktion mit dieser Zielsetzung den Rechtsweg zu beschreiten. 2. Die Stadt Pleitzig hat Betrieb und Benutzung des städtischen Theaters Saulinum in Form einer Satzung geregelt. Über die erste Regiearbeit (Faust I) des unter erheblichem finanziellen Aufwand erst kürzlich für das Saulinum verpflichteten Regisseurs Stephan Spielkind schreibt der in Pleitzig wohnhafte, 2 aus Funk und Fernsehen weithin bekannte Theater- und Literaturkritiker Nico Natter (N) im Feuilleton der Pleitziger Neuesten Nachrichten (PNN) folgende Kritik: Zu dieser Aufführung ist eigentlich herzlich wenig zu sagen. Regisseur Spielkind, der sein Engagement wie Kenner wissen seinem intimen Verhältnis zur Pleitziger Kulturdezernentin, Dr. Käthe Kratzfuß, verdankt, war geistig schlicht weggetreten. Das Gretchen der Gerda Grantig entpuppte sich als klapprige Diva, die das Lob auf das ewig Weibliche verhärmt scheinen ließ. Kurzum: Die Pleitziger Laienspielschar hat wieder einmal zugeschlagen. Nur schade, dass das Opfer diesmal Goethe hieß. In Pleitzig herrscht wegen dieser harschen Kritik allgemeine Empörung. Die 47-jährige Schauspielerin Grantig, ein beim Pleitziger Publikum besonders beliebtes Ensemblemitglied, erklärt, in Anwesenheit von N werde sie keinesfalls mehr auch nur einen Schritt auf die Bühne tun. Regisseur Spielkind, der erwiesenermaßen was auch N bewusst war die Kulturdezernentin Dr. Kratzfuß nur aus den Vertragsverhandlungen kennt, kündigt an, er werde seine Regiearbeit beenden, wenn N noch einmal im Saulinum auftauche. Daraufhin besinnt sich der Stadtrat auf § 5 der bestehenden Theatersatzung, in dem es heißt: Wer die Ordnung des Theaters nachhaltig stört, kann mit einem Hausverbot belegt werden. In verfahrensrechtlich einwandfreier Weise wird § 5 der Satzung um folgenden Satz 2 ergänzt: Als nachhaltige Störung im Sinne von Satz 1 gilt auch unsachliche Kritik an den künstlerischen Leistungen der Ensemblemitglieder und Regisseure. Ferner beschließt der Stadtrat, N auf der Grundlage der geänderten Satzungsbestimmung ein Hausverbot für das Saulinum zu erteilen. Kurz nach Inkrafttreten der Satzungsänderung erhält N ohne jede Vorwarnung ein als Bescheid bezeichnetes und mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenes Schreiben der Stadt Pleitzig, in dem ihm ein Hausverbot für das Saulinum erteilt wird. Als Begründung für das Hausverbot ist unter anderem ausgeführt, N habe durch seine Kritik die Ordnung des Theaters nachhaltig gestört. Seine Kritik sei durch und durch unsachlich gewesen. Da die Kritik eine falsche Tatsachenbehauptung zu Lasten des Regisseurs Spielkind und eine Schmähkritik der Schauspielerin Grantig enthalten habe, könne sich N auch nicht auf die Pressefreiheit berufen. N ist empört. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhebt er gegen das Hausverbot form- und fristgerecht Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht. Er macht geltend, das Hausverbot beruhe auf der Satzungsänderung, die auf ihn nicht anwendbar und überdies inhaltlich grob grundrechtswidrig sei, weil sie gezielt unbequemen Journalisten einen Maulkorb verpasse und die Kunstfreiheit des Kunstkritikers missachte. Bearbeitervermerk: In einem Gutachten sind die Erfolgsaussichten 1. eines entsprechenden gerichtlichen Vorgehens der SfP-Fraktion und 2. der Klage des N zu untersuchen. Wer kann mir da weiter helfen? Bei Frage 1 dachte ich an eine allg. Normenkontrolle und bei Frage 2 an eine Anfechtungsklage, ist das richtig? Und mir ist überhaupt nicht klar, wo die Schwerpunkte liegen... Über jeden noch so kleinen Tipp wäre ich dankbar! Liebe Grüße |
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