Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag fehlt innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Vor über 70 Jahren wurde ein Grundstück durch Erwerb vergrößert und die neue Größe im Katasteramt auch so eingetragen und von allen Beteilgten (also auch dem Vorbesitzer) per Unterschrift bestätigt. Im Grundbuch der Gemeinde steht aber nur die ursprüngliche Größe des Grundstückes. Lediglich ein Vermerk mit Bleistift : "Grundbuch muß noch geändert werden". Meine Frage : Wenn offensichtlich das Grundbuch nicht stimmt, aber der Katasterauszug richtig ist, was gilt ? Es handelt sich um ein eingezäuntes Gartengrundstück. |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Danke für die Antwort. Der Notar ist der Meinung, entscheidend sei das Grundbuch und er sieht als einzige Möglichkeit, daß ich vom Nachfahre des Vorbesitzers das Grundstück erneut erwerbe oder als alternative wird die Veränderung im Katasteramt "Rückabgwickelt", und wieder auf den Stand von 1933 gesetzt ! |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Vielleicht sind hier zwei Dinge auseinanderzuhalten, die sich widersprechen. Zum einen das "Grundbuch der Gemeinde" und zum anderen das Katasteramt. Mit dem "Grundbuch der Gemeinde" könnte der Lageplan beim Bauamt gemeint sein, in dem die Grundstücke der Gemeinde erfasst sind. Dies ist jedoch kein amtliches Grundbuch. Das Katasteramt aber wohl, dies ist das amtliche Grundbuch, das beim Amtsgericht geführt wird.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Zitat:
Es gibt nur ein Kataster, welches beim Katasteramt geführt wird! Dort sind alle Grundstücke (sowohl nach Lage-Plan als auch nach Größe und Eigentümer) aufgeführt. Daneben gibt es ein Grundbuch das beim jeweilig zuständigen Amtsgericht geführt wird. Dort werden die wesentlichen Daten aus dem Kataster (ohne Lageplan) hin übertragen (allerdings nur auf Antrag, was im vorl. Fall seinerzeit wohl versäumt wurde). Hier werden auch andere Rechte oder Pflichten eingetragen! |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Das was im Grundbuch steht genießt öffentlichen Glauben und gilt. Hier muss geklärt werden, warum das Grundbuch nicht umgeschrieben wurde. Die Grundstücksbeschriebe werden aufgrund Veränderungsnachweis vom Katasteramt vorgenommen. Beim Katasteramt und beim Grundbuchamt nachforschen, weshalb der Beschrieb bzw. die Größe des Grundstücks nicht identisch ist. |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten ! Das Ganze spielt sich in Baden-Württemberg ab. Das Grundbuch liegt auf der Gemeinde und dort ist die Größe 1933 nicht geändert worden. Sämtliche Eigentümerwechsel durch Erbschaft sind auf den aktuellen Stand eingetragen, nur hat niemand die falsche Größe bemerkt. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Notar sind der Meinung, daß das Grundbuch die maßgebende Urkunde wäre. Der Notar wörtlich :"Einer meiner Vorgänger hat geschlampt und nicht den Eintrag vorgenommen". Nur aufgrund des Auszugs des Katasteramts dürfe er nichts ändern. Der Kauf ist laut Gesetz nicht vollzogen. |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Ich bleibe nach wie vor bei meinen Bedenken! Wie ist denn das Grundstück beim Katasteramt eingezeichnet? Mit welchen Grenzen, mit welcher Größe und wer ist dazu als Eigentümer eingetragen. Vielleicht hat dort auch der seinerzeitige Grundbuchbeamte geschlampt. Das müsste eigentlich nachvollziehbar sein! Mir erschließt sich da etwas nicht: angenommen ein Grundstück, das faktisch 1.000 m² hat, so im Kataster geführt wird und auch vom dort eingetragenen Eigentümer jahrelang so genutzt wird, evtl. auch überbaut ist, steht (versehentlich) im Grundbuch mit nur 500 m². Wem soll es dann sonst gehören? Ich würde wirklich mal den Rechtspfleger beim Grundbuchamt ansprechen! |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Im Auszug vom Katasteramt steht : Alte Grundstücksnummer entfällt und wird zur anderen Nummer dazugebucht. Dies ist per addition so durchgeführt worden. Auf der rechten Seite des Auszugs hat der bis dato Vorbesitzer ebenso wie meine Großmutter unterschrieben. Sämtliche Unterlagen, sowohl beim Katasteramt als auch Flurkarten der Gemeinde weisen die Addierte Grundstücksgröße aus. Gibt es vielleicht ein Urteil, daß der Katasteramtsauszug höhere Wirkung hat als das Grundbuch ? |
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| AW: Grundbucheintrag fehlt Zitat:
Stimmt eigentlich die Grundstücksbezeichnung (Flurstück-Nr.) mit der im Grundbuch überein? |
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