Dies ist eine Diskussion zu Gemeinderatsfraktion / Ortsverband innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Gemeinderatsfraktion / Ortsverband Die Regelungen der GemO sind bekannt. Aber kann nicht die Fraktion der nächsten Legislatur von vorneherein, bspw. bei der Kandidatenaufstellung der Partei A, vertraglich verpflichtet werden, nach Weisung zu handeln ? Wer den Vertrag nicht unterschreibt, wird nicht von Partei A aufgestellt. Und wer gegen den Vertrag verstösst, wird beim nächsten Mal nicht mehr nominiert. Hat jemand schonmal von so einem Konstrukt gehört ? |
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| AW: Gemeinderatsfraktion / Ortsverband Mandatsträger sollen doch nur ihrem Gewissen verpflichtet sein....? Daher wäre dies unzulässig. Die Partei bzw der Ortsverein muss sich dann eben loyale Mitglieder suchen die dann die Ämter bekleiden. |
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| AW: Gemeinderatsfraktion / Ortsverband Das ist auch ein Klassiker im Staatsrecht: "Spannungsverhältnis zwischen freiem Mandat und parteienstaatlicher Demokratie (38 GG und 21 GG) oder dem Recht der Selbstorganisationsrecht der Fraktion. IdR sollte aber das freie Mandat bei diesem "Wettkampf" gewinnen |
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