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GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Dies ist eine Diskussion zu GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 12:46
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GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Mal angenommen, eine Stadt will auf grund eines Todesfalls wegen zwei ähnlichen Straßennamen und einem damit einhergehenden falschfahrenden krankenwagen eine Straße umbenennen.

Kann die Stadt sowas durchsetzen? Wie sieht es mit den Kosten aus, die damit anfallen, z.B. Grundbuchänderung, Ummeldung des Autos, Personalausweis, Führerschein,....ändern?

Gäbe es möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wenn der Widerspruch quasi schon abgelehnt wurde und nur noch eine Klage möglich wäre? Wie erfolgsversprechend wäre eine Klage gegen die Namensänderung?

Danke !
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Alt 17.07.2009, 12:54
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Zitat:
Zitat von §§-Prinz
Gäbe es möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wenn der Widerspruch quasi schon abgelehnt wurde und nur noch eine Klage möglich wäre? Wie erfolgsversprechend wäre eine Klage gegen die Namensänderung?
Gar nicht, denn die Stadt kann als Ordnungsbehörde nach dem jeweiligen Landesstraßengesetz zur Gefahrenabwehr erforderliche Maßnahmen treffen - hier hat sich eine Gefahr sogar realisiert, so dass die Umbenennung tatbestandlich in Ordnung ist. Bleibt die Frage nach dem ordnungsgemäß ausgeübten Ermessen, wobei die Stadt hierbei einen denkbar weiten Spielraum hat: Wurden beide Straßen umbenannt bzw. welche Kriterien wurden bei der Auswahll der umzubenennenden Stgraße angewendet? Waren diese Kriteren irgendwie sachl.ich, dann war die Umbenennung rechtens.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 12:56
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Zitat:
Zitat von §§-Prinz
Wie sieht es mit den Kosten aus, die damit anfallen, z.B. Grundbuchänderung, Ummeldung des Autos, Personalausweis, Führerschein,....ändern?
Die unterfellen als allgemeines Lebensrisiko demjenigen,d er Änderungen beantragt. Übersteigen sie die Härtefallgrenze (die denkbar hoch anzusiedeln ist), kann die Stadt wegen des sogenannten Sonderopfers entsprechend §§ 74 f. ALR wegen enteignenden Eingriffs in Regress genommen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:02
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Wenn selbst der Krankenwagen Probleme hat, dann gibts doch da auch sicher anderweitige Probleme (Post...)?!

Ich meine wenn man selber mal notärztlich versorgt werden muss und der Notarzt in der selben Straße steht, nur am anderen Ende vom Ort, dann wäre man da sicher auch nicht begeistert.

Ich würde da den Ball flach halten.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:05
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Heißt also im Endeffekt, die Stadt kann machen, was se will und die Bewohner der Straße sind mehr oder weniger die Dummen?

Gegeben dem Fall, ob beide Straßen umbenannt wurden, sei nicht bekannt. Es wurden wohl auf das erste Schreiben der Stadt hin ein paar andere Namen vorgeschlagen (Die Namensänderung wurde anscheinend schon allgemein anerkannt), die anderen Namen wurden jedoch abgelehnt und eine Begründung ist im zweiten Schreiben der Stadt zu finden, woran sich wohl nicht viel machen lässt.

Die Gefahr ist meines Erachtens überhaupt nicht in den Straßennamen zu sehen, denn das war schließlich soweit ich weiß der erste Vorfall in was weiß ich wie vielen Jahren. Das Problem wird wohl eher die unzureichende Beschilderung sein. Selbst ein Navi von 2005 kennt die Straße nicht.
Vor allem die damit einhergehenden Kosten, die die Bewohner der Straße treffen, finde ich aber mehr als unangemessen.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:08
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Es wurde doch bereits erörtert, dass die Stadt vorgaben hat und nicht einfach so machen kann, was sie will.

Wenn ich der einzige Todesfall seit 20 Jahre wäre, wäre ich sicher froh gewesen, die Straße wäre unbenannt worden.

Aber gut, wenn es Ihnen passieren sollte, ist es ja nicht weiter schlimm. Ist ja dann nur ein Vorfall in vielen Jahren gewesen.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:14
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

Sie verkennen hier völlig meine Argumentation. Aber es ist auch immer leicht, solche Wertungen reinzubringen, wenn man sachlich nichts zu sagen hat. Sicherlich ist es bedauernswert, dass ein Mensch gestorben ist. Andere Probleme wie Post oder ähnliches sind bei uns aber noch nie vorgefallen. Ich weiß ja auch nicht, wie Die Krankenwagen rumfahren, aber ich stelle mir das so vor, dass die doch auch mit Navigationsgeräten ausgestattet sind. Dann wird es sich doch um Fehler bei der eingabe gehandelt haben oder die Software war veraltet, denn neuere Systeme kennen unsere Straße.

Unabhängig davon gings um die Frage, ob die Stadt den Namen ändern kann und die Bewohner auf den Kosten sitzen bleiben.

@marcdsl: Ich würd an Ihrer Stelle mal den Ball flachhalten. Denn wir sind hier in einem Rechtsforum und ich habe eine rechtliche Frage gestellt. Es ist gerade zu stümperhaft, von dieser Frage auf mangelnde Menschlichkeit zu schließen (was sie ja offensichtlich dazu bewegt hat, sich hier zu äußern). Recht unverschämt !
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  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:16
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AW: GANZ WICHTIG! Straßennamensänderung

@TE: In einem Rechtsforum müssen die Forenregeln beachtet werden, auch von Ihnen. Individuelle Rechtsberatung ("unsere Straße") ist hier nicht erlaubt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 17.07.2009, 13:21
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Vor allem die damit einhergehenden Kosten, die die Bewohner der Straße treffen, finde ich aber mehr als unangemessen.
Das ist perönliches Pech, hat aber nichts damit zu tun, dass die Stadt hier ihrer ordnungsbehördlichen Aufgabe nachkommt und unterscheidbare Straßen schafft. Es l.iegt auch mit sicherheit nicht an der Beschilderung, wenn der Krankenwagen zur falschen adresse düst, denn die orientieren sich wohl kaum zu erst an Schildern - vielmehr wird der Fheler beim HÖREN der Adressbezeichnung durchs Teledfon im Notfall gelegen haben.

Dass städische KOsten dann im Endeffekt den Betroffenen treffen, mag man als unbillig ansehen, aber: Wenn diese die zumutbare Größe überschreiten, hat man den Ersattungsanspruch und bleibt nicht darauf sitzen. Unterschreiten sie diese Sonderopfergrenze aber (wie das hier sicherlich der Fall sein wird), dann ist doch alles okay: Kosten hat man schließlich auch, wenn man an eine neue Anschrift umzieht (auch wenn deis freiwillig geschieht, was vom gesichtspunkt der Gesellschaft vielleicht eh irrlevant ist).
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Alt 17.07.2009, 13:23
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Wie gesagt, das kann sie aufgrund der öffenlich rechtlichen Vorschriften aus Ihrem Landesstraßengesetz, in NRW etwa der § 28, wenn ich mich nicht irre.
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