Dies ist eine Diskussion zu Frage Aufnahme Kita innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Frage Aufnahme Kita angenommen es gibt 2 Familien Familie A und Familie D. Beide Familien haben jeweils 2 Kinder im Alter von je 5 Jahren und von je 2 Jahren. Einziger Unterschied: die Kinder der Familie D sind beide um einige Tage älter. Weiter angenommen nun melden beide Familien ihre 2jährigen Kinder RECHTZEITIG in einer städtischen Kindertagesstätte an, in die auch schon die beiden älteren Kinder gehen. Auf Nachfragen wie die Platzvergabe verläuft kommt die Antwort: Geburtstagsregel. So, nun stellt Familie D aber nach einiger Zeit fest, dass das Kind von Familie A bereits einen Platz bekommen hat und bald in die KITA gehen soll. Familie D frägt also bei der Leitung der KITA nach wie das sein kann. Antwort: finanzielle Situation der Familie und dass der Vater wieder berufstätig sei. Weiter angenommen, dass aber auch beide Elternteile der Familie D berufstätig sind und auch finanziell auf das Geld angewiesen und ausserdem keine andere Möglichkeit der Betreuung innerhalb der Familie besteht, weil die Oma schwer erkrankt ist und diese Aufgabe nicht länger übernehmen kann. FRAGE: ist es nicht richtig, dass dann Familie D den Platz hätte bekommen sollen geht es nach der Geburtstagsregel? Die familiären und finanziellen Situationen der Familien sind zwar gleich spielen aber m.E. gar keine Rolle. Und besteht die Möglichkeit sich gegen eine solche Entscheidung zu wehren, wenn weiter angenommen, die Leitung der KITA sturr ist und einer Aufnahme des Kindes der Familie D weiter nicht nachkommt? DANKE im Voraus. |
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| AW: Frage Aufnahme Kita Letztlich kann man nur über eine Klage etwas erreichen. Allerdings vermute ich mal hat die Leitung hier einen gewissen Ermessensspielraum bei der Frage wer dort alles aufgenommen wird und wer nicht. Wenn die Kapazitäten aber ausgereizt sind sehe ich da eher schwarz, es sei denn es gibt eine gesetzl. Pflicht genügen Plätze für 2 Jährige vorzuhalten. |
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