Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fehler im Kommunalwahlgesetz NRW?

Dies ist eine Diskussion zu Fehler im Kommunalwahlgesetz NRW? innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2007, 09:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bill25 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fehler im Kommunalwahlgesetz NRW?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Kommunalwahlgesetz in NRW?
Besser gesagt... ich würde gerne wissen, ob dort nicht ein Passus dem Grundgesetz entgegen steht,
weil die Gleichbehandlung nicht gewahrt ist.

Folgender Gesetzes Text findet sich dort unter §46a Abs. 4 :

"Wahlberechtigt für die Wahl der Bezirksvertretung eines Stadtbezirks ist, wer in diesem Stadtbezirk für die Wahl des Rates wahlberechtigt ist. Wählbar für die Bezirksvertretung sind alle nach Satz 1 Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Wahlberechtigte, die in einem Gemeindewahlbezirk des Stadtbezirks als Bewerber für die Wahl des Rates aufgestellt sind."


Dies führt zu folgendem "Tatbestand": Es gibt Mitglieder in Bezirksvertretungen, die gehören dem Stadtbezirk nicht an, bzw. haben ihren 1. Wohnsitz dort nicht gemeldet - ABER - Sie haben dort für den Rat kandidiert - und somit dürfen sie in die BV, auch wenn Sie nicht in den Rat gewählt wurden.

Andere Kandidaten, bzw. Mitglieder die zur Wahl im Stadtbezirk der BV gewohnt haben, und zwischenzeitlich den Wohnort - allerdings innerhalb der jeweiligen Stadt - gewechselt haben, werden durch die Verwaltung gezwungen ihr Mandat aufzugeben.

Ist dies mit dem Grundgesetz und der Gleichstellung zu vereinbaren, oder widerspricht dies sogar einem anderen Gesetz? Wie ist dies in anderen Bundesländern geregelt?

Über Statements würde ich mich sehr freuen.

Besten Dank

Bill
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
CeBIT 2009: Software-Fehler streuen, um Software-Fehler zu finden Nachrichten: Wissenschaft 18.02.2009 11:00
Fehler im Immunsystem Nachrichten: Wissenschaft 23.12.2008 12:00
Überweißungs Fehler Bürgerliches Recht allgemein 16.11.2008 20:57
Überweisung Fehler Bankrecht 22.01.2007 12:31





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN