
18.04.2006, 08:56
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| Boardneuling | | Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 7
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| Entschädigung für Straßenbaum Auf einem Grundstück mit Wohnhaus, das bis unmittelbar an eine Bundesstraße grenzt, steht direkt an der Straße eine mindestens 100 jährige Eiche (Alleestraße). Im Zuge der Erneuerung dieser Straße sollen neben der Straße ein Fuß- und ggf. Radweg angelegt werden. Dazu muß ja dieser Teil des Grundstückes enteignet werden. Im Umweltamt liegt eine Tabelle vor, die den Wert eines solchen Eiche mit etwa 180.000 DM beziffert. Ob die Eiche stehen bleibt, ist noch ungewiß. Sie ist aber noch vollkommen gesund.
Bis zur Zaunflucht sind es etwa 3m. Wenn der Baum stehen bleibt, muß diese sogar auch verändert werden.
Gibt es einen Anspruch auf eine Entschädigung ? In welcher Höhe ? |