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Einschätzung zum Verbot einer Open-Air Veranstaltung durch den Gemeinderat

Dies ist eine Diskussion zu Einschätzung zum Verbot einer Open-Air Veranstaltung durch den Gemeinderat innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.10.2007, 14:46
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Einschätzung zum Verbot einer Open-Air Veranstaltung durch den Gemeinderat

Hallo zusammen,
wäre über eine Einschätzung, Aufklärung und Tipps für folgenden Sachverhalt sehr dankbar:
Angenommen Privatpersonen (kein Verein o.ä.) veranstalten seit 7 Jahren ein 2-tägiges Open-Air Rock Konzert in Baden-Württemberg. Das Veranstaltungs-Gelände ist im Besitz der Gemeinde. Die Veranstalter holen alle notwendigen Gestattungen ein und es gab vom Ordnungsamt bisher diesbezüglich auch keine Beanstandungen oder Auflagen. Der Weg zum Open-Air Gelände führt über eine öffentliche Straße an 4 Wohnhäusern vorbei. Ein Anwohner hat nun den Antrag beim Ortschaftsrat gestellt, das Konzert künftig zu verbieten bzw. nicht mehr zu genehmigen. Es gibt keine Kenntnis darüber ob eine Sachbeschädigung vorliegt oder nicht. Es gab bisher auf dem Gelände oder wegen des Konzertes keine Zwischenfälle oder Ähnliches.

Meine Frage ist nun, ob der Gemeinderat eine Veranstaltung (die es seit 7 Jahren gibt) auf Grund einer einzelnen Person einfach verbieten bzw. nicht genehmigen kann. Müsste es nicht zuerst Auflagen für den Veranstalter geben? Ich kenne mich leider im Kommunalrecht / Gemeinderecht nicht aus. Was wäre eine Möglichkeit für den Veranstalter einem Verbot zu entgehen oder was für Möglichkeiten gibt das Gesetz für die Veranstalter ?

Vielen Dank für die Antworten!

Geändert von Pherasmus (29.10.2007 um 16:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 22:54
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AW: Einschätzung zum Verbot einer Open-Air Veranstaltung durch den Gemeinderat

also grundsätzlich kann die GV frei entscheiden, allerdings ist zu beachten das die Gemeindevertreter meist Hobbypolitiker sind und sich selbst nicht an die Gesetze halten bzw. kennen sie meist die Vorschriften nich nicht einmal.

Mit der Gesetzeslage in Baden-Würtenbrg kenn ich mich jetzt nicht so genau aus aber in SH z.B. ist die GV an Entscheidungen die sie in der Vergangenheit getroffen hat gebunden und muss diese wieder so entscheiden.

Ich würde mich bei der Kommunalaufsichtsbehörde beschweren die ist entweder beim Kreis oder Innenministerium angesiedelt. Die sind dafür da die Entscheidungen der GV auf die Rechtsmäßigkeit zu prüfen
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 23:11
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AW: Einschätzung zum Verbot einer Open-Air Veranstaltung durch den Gemeinderat

Zitat:
Zitat von rooney
also grundsätzlich kann die GV frei entscheiden, allerdings ist zu beachten das die Gemeindevertreter meist Hobbypolitiker sind und sich selbst nicht an die Gesetze halten bzw. kennen sie meist die Vorschriften nich nicht einmal.

Mit der Gesetzeslage in Baden-Würtenbrg kenn ich mich jetzt nicht so genau aus aber in SH z.B. ist die GV an Entscheidungen die sie in der Vergangenheit getroffen hat gebunden und muss diese wieder so entscheiden.

Ich würde mich bei der Kommunalaufsichtsbehörde beschweren die ist entweder beim Kreis oder Innenministerium angesiedelt. Die sind dafür da die Entscheidungen der GV auf die Rechtsmäßigkeit zu prüfen


Hi rooney....du hast in deiner Antwort nach meiner Meinung genau so oft recht wie du unrecht hast. Hobbypolitiker sind das tatsächlich in den meisten Fällen..Spezlwirtschaft und Gaunereien oft an der Tagesordnung.
Das eine einmal positive getroffene Entscehidung immer wieder so getroffen werden muß, ist alleridng total falsch. Jeder Antrag wird stets neu entscheiden und da kann es locker sein, das ein Fest 20 mal genehmigt wird und beim 21. mal halt nicht...was aber natürlich nicht seinwird wenn sich zu den vorangegangenen entscheidungen nichts "geändert" hat, sprich wenn keine Gründe vorliegen.
Bei der Aufsicht Beschwerde einzulegen halte ich in so einem Fall ganz ganz schlecht...da erzeugst du nur noch mehr "Unmut"...darauf stehen die Damen und Herren im gemeinderat gar ned..vorallem wird die Kommunalaufsicht auch einen Gemeinderatsbeschluß nicht kippen können wenn er regulär und inhaltlich rechtlich sauber, zustande gekommen ist.
Ich rate einfach dazu, drum zu bitten Rederecht bei einer der nächsten Sitzungen gewährt zu bekommen und mit den leuten ein gespräch zu führen....
Nur meine Meinung..alles liebe Gruß aus dem Radio Chris
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