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Ehrenamtliche Beigeordnete

Dies ist eine Diskussion zu Ehrenamtliche Beigeordnete innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 22.01.2010, 12:34
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Ehrenamtliche Beigeordnete

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Gemo von Rheinland Pfalz. Gemäß § 50 V Gemo haben ehrenamtliche Beigeordnete ja kein Stimmrecht in Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse. Mich beschäftigt dagegen die Frage wie es denn damit aussieht, wenn der ehrenamtliche Beigeordnete als Stellvertreter eines Ausschussmitglieds gewählt worden ist. Damit würde ja eigentlich diese Bestimmung umgangen oder etwa nicht ?

Oder kann dies durch die Satzung der Gemeinde geändert werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 21:51
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AW: Ehrenamtliche Beigeordnete

Hallo,

wenn der ehrenamtliche Beigeordnete auch stellvertretendes Ausschussmitglied ist, so nimmt er im Verhinderungsfalle natürlich sein Mandat als Ausschussmitglied und nicht als Beigeordneter wahr. D.h. dass er in diesem Moment nicht als Beigeordneter, sondern als Ausschussmitglied handelt und somit natürlich auch Stimmrecht hat. Ähnlich verhält es sich ja auch mit (ehrenamtlichen!) Beigeordneten, die gleichzeitig gewähltes Ratsmitglied sind. - Anders bei hauptamtlichen Beigeordneten, die nicht gleichzeitig gewähltes RM sein können - vgl. § 5 KWG (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)

VLG
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Markus Stein
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