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Darf der Bürgermeister das ???

Dies ist eine Diskussion zu Darf der Bürgermeister das ??? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 09.02.2007, 18:46
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Darf der Bürgermeister das ???

Hallo,

In einer Gemeinde gibt es 2 Kindergärten.
Für beide ist die Evangelische Kirche Träger.

Die Busbeförderung der Kindergartenkinder wird von der Gemeinde finanziert.
Die Benutzung ist also für die Kinder kostenlos.

Nach einigen Jahren hat die Gemeinde kein Geld mehr.
Die Busbeförderung wird nun kostenpflichtig für die Eltern der Kinder, die den Bus benutzen.

Nach einer Weile merkt der Bürgermeister, dass auch dies nicht mehr ausreicht, da zu wenige Kinder den Bus nutzen.

Nun will der Bürgermeister alle Kinder zur Zahlung verpflichten, egal ob sie den Bus nutzen oder nicht.

Hat er hierfür eine rechtliche Handhabe, obwohl der Kindergarten zur Kirche gehört ?
Wie könnten sich die Eltern dagegen wehren, ohne ihre Kinder aus dem Kindergarten abzumelden ?

Gruß
Nappo
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2007, 21:06
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AW: Darf der Bürgermeister das ???

Hallo Nappo,

um das richtig beantworten zu können, müssten 2 Dinge in diesem Fall bekannt sein:
1. in welchem Bundesland ein Bürgermeister sowas versuchen will
2. welche Regelung er hierfür nutzen will.

Mal zur Erläuterung:
Die Nutzung eines Kindergartenplatzes ist Gebührenrecht nach den Kommunalabgabengesetzen (KAG) oder Gebührengesetzen, jeweiliges Landesrecht also. In diesen Gesetzen ist geregelt, was die Gemeinde gegen Gebühr zur Nutzung anbieten kann und wie Sie die Gebührenmaßstäbe ermitteln muss. In den KiTas ist das meist der Betreuungsplatz selbst und teilweise auch noch Milch- und/oder Essengeld. Meist wird mit den Eltern ein sogenannter Betreuungsvertrag geschlossen, der den Umfang der Kindergartenplatz-Nutzung festlegt (halbtags, ganztags, von-bis usw.). Aufgrund dieses Vertrages werden dann die Gebühren erhoben, die entweder bei freien Trägern in einer von der Gemeinde zu genehmigenden/zubeschließenden Entgeltordnung oder, wenn die Gemeinde selbst Träger bleibt, in einer Gebührensatzung zu regeln sind.

Ohne jetzt im Gesetz nachgelesen zu haben, halte ich das Angebot der Bus-Nutzung eben nur für ein Angebot. Schließen die Eltern einen Vereinbarung zur Nutzung mit der Gemeinde ab, müssen Sie dafür zahlen. Wenn nicht, sehe ich eigentlich keine Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung. Wie gesagt, dafür muss es eine Benutzungs- und Gebührensatzung geben.

Ich denke mal, dass diese Regelung nur unter den gleichen Kriterien wie die Schülerbeförderung zu betrachten ist. Nicht jeder Schüler /Eltern MUSS sich eine Schülerbeförderungskarte kaufen, sondern nur die, die dieses Angebot auch nutzen wollen.

Vielleicht hilft das ja schon ein wenig.
Liebe Grüße
Dorit D
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