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Bürgermeister trotz Privatinsolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Bürgermeister trotz Privatinsolvenz innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 08.01.2007, 21:57
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Bürgermeister trotz Privatinsolvenz

Kann man trotz einer Privatinsolvenz als kommunaler Bürgermeister kandidieren?

Oder wird man nach der Wahl irgendwie auf sowas geprüft.
Es wäre ja mehr als peinlich, wenn man gewählt wird und danach gleich wieder das amt
niederlegt weil man mit ner Abgabe der eidesstattlichen Versicherug kein Bürgermeister werden darf?

Vielen Dank für eine Antwort..
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 14:35
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AW: Bürgermeister trotz Privatinsolvenz

Was bringt jemanden, der höchstwahrscheinlich nicht einmal in der Lage ist, seine eigenen Finanzen ausreichend unter Kontrolle zu haben, auf die Idee er oder sie könnte die Geschicke einer Gemeinde lenken?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 17:34
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AW: Bürgermeister trotz Privatinsolvenz

Wenn aber die Privatinsolvenz die konsequenz einer gewerblichen Tätigkeit ist, für die der/die jenige nur teilweise verantwortlich war?

Da kann der/die jenige die eignenen Finanzen noch so gut beherrschen.
Es geht mir auch weniger um die moralischen Apsekte als um die rechtlichen Grundlagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2007, 21:42
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Wink AW: Bürgermeister trotz Privatinsolvenz (etwas länger)

Hallo, mal ein verspäteter rechtlicher Aspekt:

Die Voraussetzungen für die Wählbarkeit und die Hinderungsgründe, ehrenamtlicher Bürgermeister zu werden, ist jeweiliges Landesrecht und in den sogenannten Kommunalverfassungen gesetzlich geregelt: Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg, Niedersachsen usw.

Das Ehrenamt eines Bürgermeisters ist an einige wenige Voraussetzungen gebunden, die da u.a. wären:
- Deutscher im Sinne des GG oder Staatansangehöriger von Mitgliedsstaaten der EU
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (aufgrund kommunaler Wahlgesetze) oder infolge Richterspruch
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- entsprechende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (ein Prozentsatz oder eine feste Anzahl von den wahlberechtigten Einwohnern - je nach Landesregelung).

Erfüllt der Bewerber diese Voraussetzungen, dann IST er zuzulassen. Persönliche Verhältnisse spielen hierbei keine Rolle weiter. Allenfalls im Wahlkampf. Manche Gegner schlachten private Probleme ihrer Konkurrenten im Wahlkampf aus, dessen sollte man sich immer bewusst sein. Rechtlich spielen sie keine Rolle, aber die Befindlichkeiten der Wähler können davon beeinflusst werden.

Es gibt übrigens genügend Städte und Gemeinden, die restlos überschuldet sind, obwohl der Bürgermeister selbst privat in sehr geordneten finanziellen Verhältnissen lebt. Das sagt also auch nichts über die Fähigkeit aus, ob einer ein guter Bürgermeister ist oder nicht.

Außerdem ist für die Finanzen einer Gemeinde der gesamte Gemeinde-/Stadtrat zuständig. Und aufgestellt wird der Haushaltsplan vom Kämmerer, nicht vom Bürgermeister. Der Gemeinde-/Stadtrat entscheidet in Mehrheitsabstimmung über diesen Haushaltsplan. Der Bürgermeister hat bei der Abstimmung auch nur 1 Stimme von vielen. Und im Haushaltsplan steht dann drin, ob Straßen gebaut werden, ob Kredite aufgenommen werden sollen, Steuersätze erhöht werden usw.

Und wenn dann eine Gemeinde/Stadt einen wunderschön ausgeglichenen Haushalt aufgestellt hat, in dem alle geplanten Ausgaben auch durch eigene geplante Einnahmen gedeckt sind - nützt es auch nichts, wenn viele Einwohner ihre Steuern (die letzten sind erst am 15.11. eines Jahres fällig) nicht zahlen, weil sie zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sind! Und wenn die ganzen schönen Einnahmen, die der Gemeinde/Stadt zustehen, ganz schleppend über Jahre über kleine Ratenzahlungen oder Vollstreckungen reinkommen, wenn überhaupt - was hat das mit den persönlichen finanziellen Verhältnissen des Bürgermeisters zu tun? Gar nichts.

Ein Bürgermeister sollte viel mehr ein Stratege und ein Moderator sein. Ideen für die künftige langfristig zu betrachtende Gestaltung seiner Stadt/Gemeinde einbringen und im Stadt-/Gemeinderat um Mehrheiten ringen, wenn er davon überzeugt ist, dass seine planerischen und gestalterischen Ideen für die Gemeinde von Vorteil sind. Und er muss auch wissen, dass manche Projekte Jahre bis zur Realisierung dauern. Seine Verwaltung muss er gut im Griff haben. Er muss seine Mitarbeiter befähigen, verantwortungsbewusst und entscheidungsfreudig und vor allem bürgerfreundlich und wirtschaftlich zu arbeiten. Und vor allem muss ein Bürgermeister sich immer bewusst sein, dass er es niemals allen Leuten recht machen kann. So schwer es fällt, er muss auch nein sagen können, da der Bürgermeister nicht der Weihnachtsmann ist, der jedermanns Wünsche erfüllen kann.

Das wärs eigentlich, was man als Voraussetzungen für den Bürgermeister mitbringen sollte.
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Alt 28.02.2007, 17:06
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AW: Bürgermeister trotz Privatinsolvenz (etwas länger)

@DoritD
In Niedersachsen bspw. ist der Bürgermeister gleichzeitig Verwaltungschef - hauptberuflich.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 16:56
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Arrow AW: Bürgermeister trotz Privatinsolvenz

@MaceWindu

Hallo, ich hab mal die niedersächsische GO und die niedersächsichen beamtenrechtlichen Regelungen überflogen. Zur Prüfung der Wählbarkeit stellt das niedersächsische Beamtenrecht noch einige Hürden auf. Die beziehen sich im Falle der Hauptamtlichkeit an den Hauptverwaltungsbeamten vor allem auf fachliche Befähigungsanforderungen. Doch das war wohl nicht die Frage vom Verfasser.

Bezüglich der Wählbarkeit ändert das aber meiner Meinung nach nichts. Privatinsolvenz ist für sich gesehen zumindest rechtlich kein Hinderungsgrund, zum (auch hauptamtlichen) Bürgermeister gewählt zu werden. Durch Privatinsolvenz verliert man nicht automatisch die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter und auch die im Insolvenzverfahren zu erlassenden Beschlüsse der Amtsgerichte enthalten keinen Richterspruch zur Aberkennung der Wählbarkeit.

Die Privatinsolvenz dient nicht der Verurteilung oder Bewertung desjenigen, der sie beantragt. Und sie ist auch im Gegensatz zur frühren Regelung des alten Konkursrechtes kein Straftatbestand. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Insolvenzrechts dem REDLICHEN Schuldner lediglich einen Verfahrensweg eröffnen wollen, in einem absehbaren Zeitraum wieder "normal" am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Liebe Grüße
DoritD
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