Dies ist eine Diskussion zu Bürgerinitiativen als Entscheidungsträger innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| ... wenn in einer Kommune der Sparhammer zuschlägt, dann ist in der Regel die Interessensgruppe besonders stark betroffen, die keine eigene Lobby hat. Deshalb gibt es ja auch manchmal aus gegebenem Anlaß Bürgerinitiativen, die sich gerade in diesen Thematiken stark engagieren ... Welche Einflußmöglichkeiten haben diese Gruppen in der Praxis. Meines Erachtens begrenzt sich deren Einfluß auf ein reines Anhörungsrecht. Es sei denn, sie können kommunale, nachteilige Entscheidungen (Gebührenerhöhung ect.) durch eine Pedition bei der zuständigen Landesvertretung nachträglich stoppen ... Frage: ist dies machbar ?! |
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| AW: Bürgerinitiativen als Entscheidungsträger Mann könnte sich als Wählergemeinschaft bei der nächsten Kommunalwahl aufstellen lassen und dann in der Gemeindevertretung mitwirken. Aber wenn die Beschlüsse rechtsmäßig sind kann man da nichts machen |
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| Bürgerinitiativen - Gründungskriterien | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 20.01.2009 08:31 |
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