Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bürgerbegehren- Unterschriftenberechtigte

Dies ist eine Diskussion zu Bürgerbegehren- Unterschriftenberechtigte innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 15:56
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2004
Beiträge: 57
Keine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Patma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bürgerbegehren- Unterschriftenberechtigte

Frage zu den Unterschriftenberechtigten eines Bürgerbegehrens:

Auf einem Antrag zu einem Bürgerentscheid mit vollst. abgedruckten Antrag (Liste1) sind 1.079 Unterschriften gezählt worden.
Auf einer zusätzlichen Liste (ohne aufgedrucktem Antrag, nur Kurzform in Kopfzeile, aber unternnbar damit verbundenes Dekblatt von Liste 1 ) wurden weitere 485 Unterschriften gezählt.
Mindestens 1300 Unterschriften werden benötigt.
Nun wurde das Bürgebegehren aber für unzulässig erklärt-> Grund: nur 745 Stimmen ungültig, da 330 Personen von Liste 1 gar nicht in der Gemeinde wohnen. (und Unterschriften der Liste 2 ungültig da Aufdruck des vollst. Antrages fehlt)

Nun meine Frage: Wäre es doch möglich dass die 330 Unterschriften von Liste 1 gültig sind? ->Angenommen sie haben mehrere Wohnungen und Hauptwohnung in dieser Gemeinde. Im SV werden dazu allerdings keine weiteren Angaben gemacht..
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 15:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: in der Nähe von Rosenheim, Oberbayern
Beiträge: 28
Keine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lordfriedrich hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bürgerbegehren- Unterschriftenberechtigte

In welchem Bundesland sollen wir annehmen, dass diese fiktive Kommune liegt?

Die Unterschriften von Liste 2 sollten dazurechenbar sein - wenn klar hervorgeht, für was die Leute unterschrieben haben.

Prüfung für eine Kommune im Freistaat Bayern:

Gemeindeordnung sieht folgende Regelung vor:
Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
Dies sind alle, die in der Gemeinde das Wahlrecht besitzen.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz für Bayern:
Wahlrecht setzt den gewöhnlichen Aufenthalt voraus.
Gewöhnlicher Aufenthalt = Ort, wo man gemeldet ist.
Mehrere Meldeorte: es zählt der Hauptwohnsitz.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 16:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Bürgerbegehren- Unterschriftenberechtigte

Zitat:
Zitat von Patma
da 330 Personen von Liste 1 gar nicht in der Gemeinde wohnen. (und Unterschriften der Liste 2 ungültig da Aufdruck des vollst. Antrages fehlt)

Nun meine Frage: Wäre es doch möglich dass die 330 Unterschriften von Liste 1 gültig sind? ->Angenommen sie haben mehrere Wohnungen und Hauptwohnung in dieser Gemeinde.
Sind die 330 Personen nun mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet und halten sich dort auch überwiegend auf oder nicht?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bürgerbegehren unzulässig?? Allgemeines Forum für Jurastudenten 15.06.2009 17:30
Fallfrage, Ablehnung Bürgerbegehren Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 03.04.2009 14:58
Bürgerbegehren Kommunalrecht 31.08.2007 08:17
VG Trier: Bürgerbegehren "In der Träf" und "Auf der Buhs" unzulässig Nachrichten: Recht & Gesetz 28.12.2006 10:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN