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Beschlussfähigkeit vorhanden aber nicht festgestellt

Dies ist eine Diskussion zu Beschlussfähigkeit vorhanden aber nicht festgestellt innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 26.09.2008, 18:18
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Beschlussfähigkeit vorhanden aber nicht festgestellt

In der Gemeindevertretrer (Hessen) sind ALLE Mitglieder anwesend, der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit jedoch nicht fest (verliert keine Worte dazu), obwohl sie natürlich zweifelsfrei vorliegt.
Es werden in der Sitzung mehrere Entscheidungen getroffen.

In § 53 HGO heißt es, der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.
Ist es also ein Verfahrensfehler, wenn hierzu kein Wort verloren wird??

Oder gilt auch hierbei die Regel, dass die Beschlussfähigkeit solange angenommen wird, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird, § 53 I 2. HS HGO.
Denn dieser Grundsatz gilt ja eigentlich nur für den Fall, dass die Beschlussfähigkeit anfangs festgestellt wurde und mehrere Gemeindevertreter die Sitzung zwischendurch verlassen...

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Alt 12.03.2009, 11:43
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AW: Beschlussfähigkeit vorhanden aber nicht festgestellt

Die Feststellung zu Beginn kann vermutlich konkludent erfolgen, es soll durch die Regelung wohl eher vermieden werden, dass sich ein oder zwei Ratsmitglieder einfinden und der Vorsitzende mir nicht dir nichts die Versammlung eröffnet. Also, wenn die Beschlussfähigkeit nicht festgestellt werden kann, wird die Sitzung nicht begonnen.
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