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Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Dies ist eine Diskussion zu Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 17:19
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Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Ich hoffe, ich bin hier richten:

Wenn man einen von seiner Gemeinde einen "Bescheid über einen Strassenbaubeitrag" bekommt, kann man dagegen etwas machen?

Die Gemeinde bezieht sich in solchen Fällen ja auf deren Satzung und das Gesetz "zur Entlastung von Kommunen von pflichtigen Aufgaben".

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich von den Kosten zu befreien (geringes Einkommen, Rente) oder kann man allenfalls einen Ratenzahlungsplan erwarten? Welche Raten sind zu erwarten?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2008, 11:39
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AW: Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Kein Antwort!?

Heisst das, es gibt keine Möglichkeit gegen so einen Bescheid erfolgreich Einspruch zu erheben oder weiss das nur keiner hier?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 20:32
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AW: Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Gegenfrage: In welchem Bundesland spielt sich daas ab?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 11:38
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AW: Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Ich bin inzwischen schon weiter und habe einen Stundungsantrag gestellt, allerdinge mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich habe im Netz eine Informationsseite des Zoll (Bundesministerium der Finanzen) zum Thema Stundung gefunden. Darin steht u.a.:

Die Ansprüche können gestundet werden, wenn "ihre Einziehung bei Fälligkeit mit einer erheblichen Härte für den Schuldner verbunden ist" Allerdings "liegt eine erhebliche Härte nicht vor, wenn sich der Schuldner in zumutbarer Weise (z.B. durch Bankkredite) die erforderlichen Mittel beschaffen könnte.
Selbst wenn die Einziehung des Steueranspruches eine erhebliche Härte für den Steuerschuldner bedeuten würde, darf eine Stundung nicht gewährt werden, wenn eine Gefährdung des Steueranspruches eintritt. Eine Gefährdung wird immer dann vorliegen, wenn bei wirtschaftlich schwachen Schuldnern eine Verbesserung der Zahlungsfähigkeit nicht zu erwarten ist. Die ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten müssen also vorübergehender Natur sein. Für Fälle, in denen eine vollständige Zahlung der geschuldeten Steuern auch durch Stundung praktisch nie erreicht werden kann, kommt eine Stundung nicht in Betracht.
"

Bei Steuern hört der Spass halt auf und Strassenbaubeiträge sind wohl Steuern.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 19:33
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AW: Bescheid über Strassenbaubeitrag der Gemeinde

Zitat:
Zitat von Susi2
Ich bin inzwischen schon weiter und habe einen Stundungsantrag gestellt, allerdinge mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich habe im Netz eine Informationsseite des Zoll (Bundesministerium der Finanzen) zum Thema Stundung gefunden. Darin steht u.a.:

Die Ansprüche können gestundet werden, wenn "ihre Einziehung bei Fälligkeit mit einer erheblichen Härte für den Schuldner verbunden ist" Allerdings "liegt eine erhebliche Härte nicht vor, wenn sich der Schuldner in zumutbarer Weise (z.B. durch Bankkredite) die erforderlichen Mittel beschaffen könnte.
Selbst wenn die Einziehung des Steueranspruches eine erhebliche Härte für den Steuerschuldner bedeuten würde, darf eine Stundung nicht gewährt werden, wenn eine Gefährdung des Steueranspruches eintritt. Eine Gefährdung wird immer dann vorliegen, wenn bei wirtschaftlich schwachen Schuldnern eine Verbesserung der Zahlungsfähigkeit nicht zu erwarten ist. Die ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten müssen also vorübergehender Natur sein. Für Fälle, in denen eine vollständige Zahlung der geschuldeten Steuern auch durch Stundung praktisch nie erreicht werden kann, kommt eine Stundung nicht in Betracht.
"

Bei Steuern hört der Spass halt auf und Strassenbaubeiträge sind wohl Steuern.
Hallo Susi,
Straßenbaubeiträge sind , wie der Name schon sagt, Beiträge und keine Steuern. Sie werden nach dem KAG und der örtlichen Gemeindesatzung festgelegt. Insofern stehen die Aussichten für eine Stundung oder evetuelle Ratenzahlung nicht so schlecht, wie du glaubst
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