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Bescheid trotz Besitzerwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Bescheid trotz Besitzerwechsel innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 24.09.2010, 15:58
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Question Bescheid trotz Besitzerwechsel

Hallo, ich habe eine Frage zu einem sehr komplexen Fall.Ich hoffe mir kann jemand etwas dazu sagen.

Herr Willi kaufte von Herrn Otto 2009 ein Baugrundstück in einem kleinen Neubaugebiet(8Plätze).Herr Otto hatte dieses aus einer Zwangsversteigerung erworben.Alle anderen bereits bebauten Grundstücke , sowie das des Herrn Willi wurden damals ,,vollerschlossen" von der Gemeinde erworben.2007 erfolgte der Ausbau des innerörtlichen Kanals,worauf hin allen Grundstückseigentümern Bescheide zugestellt wurden.Die damaligen Besitzer wehrten sich hiergegen mit Erfolg.Jetzt nach Fertigstellung des Eigenheims des Herrn Willi bekommt er auf einmal ebenfalls diesen Bescheid des Abwasserzweckverbandes.Wie ist nun die Rechtsgrundlage fü Herrn Willi?Hätte der Abwasserzweckverband den Bescheid den damaligen Besitzer zustellen müssen bzw. bei deren Insolvenz anmelden müssen? oder hätten sie den Bescheid Herrn Otto zustellen können der aus der Insolvenz kaufte? Wenn eine Rechtsgrundlage für den Bescheid an Herrn Willi existieren sollte, wie ist es in der Gleichberechtigung zu seinen ganzen Nachbarn zu sehen die den Beitrag nicht entrichten mussten?Wie sollte sich Herr Willi wehren? Die besagte Gemeinde liegt in Thüringen, wo es vor nicht allzu langer eine Gesetzesänderung unter Ministerpräsidenten Althaus gegeben haben soll,welches die Zustellung eines Bescheides erst nach Bebauungsende beeinhalten soll? in wie fern trifft diese Änderung auf Herrn Willi zu?
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Alt 25.09.2010, 17:51
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AW: Bescheid trotz Besitzerwechsel

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Hallo, ich habe eine Frage zu einem sehr komplexen Fall.Ich hoffe mir kann jemand etwas dazu sagen.

Herr Willi kaufte von Herrn Otto 2009 ein Baugrundstück in einem kleinen Neubaugebiet(8Plätze).Herr Otto hatte dieses aus einer Zwangsversteigerung erworben.Alle anderen bereits bebauten Grundstücke , sowie das des Herrn Willi wurden damals ,,vollerschlossen" von der Gemeinde erworben.2007 erfolgte der Ausbau des innerörtlichen Kanals,worauf hin allen Grundstückseigentümern Bescheide zugestellt wurden.Die damaligen Besitzer wehrten sich hiergegen mit Erfolg.Jetzt nach Fertigstellung des Eigenheims des Herrn Willi bekommt er auf einmal ebenfalls diesen Bescheid des Abwasserzweckverbandes.Wie ist nun die Rechtsgrundlage fü Herrn Willi?Hätte der Abwasserzweckverband den Bescheid den damaligen Besitzer zustellen müssen bzw. bei deren Insolvenz anmelden müssen? oder hätten sie den Bescheid Herrn Otto zustellen können der aus der Insolvenz kaufte? Wenn eine Rechtsgrundlage für den Bescheid an Herrn Willi existieren sollte, wie ist es in der Gleichberechtigung zu seinen ganzen Nachbarn zu sehen die den Beitrag nicht entrichten mussten?Wie sollte sich Herr Willi wehren? Die besagte Gemeinde liegt in Thüringen, wo es vor nicht allzu langer eine Gesetzesänderung unter Ministerpräsidenten Althaus gegeben haben soll,welches die Zustellung eines Bescheides erst nach Bebauungsende beeinhalten soll? in wie fern trifft diese Änderung auf Herrn Willi zu?
wie? keiner weiss etwas dazu? oder ist mein Beitrag zu unverständlich? dann formuliere ich ihn neu.
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