Dies ist eine Diskussion zu Berechnung der Kanalanschlussgebühr innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Berechnung der Kanalanschlussgebühr ich benötige dringend Hilfe. Für ein Haus, das bereits vor über 40 Jahren gebaut wurde, wird jetzt ein Kanalanschluss gebaut. Bisher wurden die Abwässer in einer Grube gesammelt und von Spezialunternehmen entsorgt. Für die Berechnung der Anschlussgebühr zieht die zust. Kreisstadt zu dem Wohngebäude das gesamte angrenzende Grundstück heran. Es handelt sich dabei um eine Wiese mit kleinem Kräutergarten und einem Geräteschuppen. Die Kreisstadt berechnet nun die Gebühren nach insgesamt 2900 qm was einer Gebühr von ca. 19.000 entspricht. Meine Frage: Wäre diese Berechnung beispielsweise für das Saarland rechtmäßig?Wie wäre die Gebühr zu berechnen, wenn der Hauseigentümer das angrenzende Grundstück noch vor der Fertigstellung veräußert und dann nur noch das Wohnhaus besitzt? Gruß roadster |
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