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Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Dies ist eine Diskussion zu Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 17:14
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Zitat:
Zitat von Hafish Beitrag anzeigen
Und wieso Fahrlässigkeit? Der lenkt seinen Wagen doch wohl mit Absicht auf den Bürgersteig, oder?
Tja, den Vorsatz müsste man im Einzelfall beweisen.
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  #12 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 23:02
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Die Schuld hier bei Toni Trucker zu suchen, halte ich für verfehlt. Er hat gar keine andere Möglichkeit, als auf den Fussweg auszuweichen!
Somit halte ich selbst einen fahrlässigen Verstoß für nicht rechtswidrig.

Die Gemeinde ist hier gefordert eine Lösung zu finden.

Bzgl. der Gasleitungen würde ich mir keine großen Sorgen machen, da diese geöhnlich in mindestens 80 cm Tiefe in einem Sandbett verlegt werden und somit gut geschützt sind.
Zur Beruhigung kann man ja den Kontakt zum Gasversorger suchen.

lg
Carsten
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Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #13 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 11:41
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Zitat:
Zitat von Harmo Beitrag anzeigen
Gibt es überhaupt rechtliche Grundlagen aufgrund möglicher Gefahrensituationen in dieser Konstellation?
Es gibt Richtlinien. Man kann sich mal bei Wiki durchforsten. Wenn man allerdings plant dagegen anzugehen, dann empfehle ich einen Fachanwalt für Straßenrecht-Wegerecht möglichst mit kommunaler Erfahrung.

Straßenquerschnitt.

Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt.

Aus meiner Sicht ist die Gemeinde gefragt. Wenn man ein Gewerbegebiet errichtet, so muss auch eine problemlose Zufahrt vorhanden sein.

Gruß

Pro
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  #14 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 15:26
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Zitat:
Zitat von Hafish Beitrag anzeigen
Und wieso Fahrlässigkeit? Der lenkt seinen Wagen doch wohl mit Absicht auf den Bürgersteig, oder?
Er gefährdet aber nicht mit Absicht die Fahrbahnoberfläche oder der Straßenunterbau. Insofern fährt er zwar absichtlich über den Bürgersteig (was er in bestimmten Fällen ja durchaus darf), richtet aber nicht absichtlich Schaden an.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #15 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 15:29
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Zitat:
Zitat von gärtner73 Beitrag anzeigen
Die Schuld hier bei Toni Trucker zu suchen, halte ich für verfehlt. Er hat gar keine andere Möglichkeit, als auf den Fussweg auszuweichen!
Zwangsläufig. Wenn zwei LKW nicht auf der Fahrbahn passieren können, muß einer von ihnen (oder beide) soweit wie nötig auf den Gehweg ausweichen.

Anderenfalls blockieren sie nämlich die Straße, und das ist auch unzulässig...

Zitat:
Somit halte ich selbst einen fahrlässigen Verstoß für nicht rechtswidrig.
Ich sehe da überhaupt keine Rechtswidrigkeit, solange die LKW-Fahrer mit der gebotenen Vorsicht und Rücksichtnahme über den Gehweg ausweichen.

Wenn die Straße für den LKW-Verkehr einfach zu eng ist, muß die Verkehrsbehörde die Straße eben für den LKW-Verkehr sperren. (Oder für LKW ab einer bestimmten Größe.)

Zitat:
Die Gemeinde ist hier gefordert eine Lösung zu finden.
(...)
Zur Beruhigung kann man ja den Kontakt zum Gasversorger suchen.
Eine tatsächliche Gefährdung der Gasleistungen dürfte die zuständige Verkehrsbehörde zu einem ziemlich schnellen Eingreifen bringen.
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  #16 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 15:33
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AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Es gibt Richtlinien. (...)

Aus meiner Sicht ist die Gemeinde gefragt. Wenn man ein Gewerbegebiet errichtet, so muss auch eine problemlose Zufahrt vorhanden sein.
In Zeiten leerer Kassen und quengelnder Bürger haben Kommunalverwaltungen eine stark eingeschränkte Bereitschaft, bestehende Richtlinien zu befolgen...

Wenn es nach den zwingenden Richtlinien (ohne Ausnahmemöglichkeit!) z.B. für gemeinsame Fuß- und Radwege ginge, müsste die Verkehrsbehörde meiner Heimatstadt ungefähr 80 Prozent aller gemeinsamen Fuß- und Radwege aufheben, einfach weil die schlicht zu schmal sind und nicht den rechtlichen Vorschriften dafür entsprechen.

Sowas passiert aber frühestens, wenn sich mal ein verunglückter Bürger erfolgreich durch alle Instanzen klagt und Schadensersatz/Schmerzensgeld kassiert. Dann wird reagiert. Vorher aber eigentlich kaum.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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