Dies ist eine Diskussion zu Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Die Schuld hier bei Toni Trucker zu suchen, halte ich für verfehlt. Er hat gar keine andere Möglichkeit, als auf den Fussweg auszuweichen! Somit halte ich selbst einen fahrlässigen Verstoß für nicht rechtswidrig. Die Gemeinde ist hier gefordert eine Lösung zu finden. Bzgl. der Gasleitungen würde ich mir keine großen Sorgen machen, da diese geöhnlich in mindestens 80 cm Tiefe in einem Sandbett verlegt werden und somit gut geschützt sind. Zur Beruhigung kann man ja den Kontakt zum Gasversorger suchen. lg Carsten |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
Straßenquerschnitt. Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt. Aus meiner Sicht ist die Gemeinde gefragt. Wenn man ein Gewerbegebiet errichtet, so muss auch eine problemlose Zufahrt vorhanden sein. Gruß Pro |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
Anderenfalls blockieren sie nämlich die Straße, und das ist auch unzulässig... Zitat:
Wenn die Straße für den LKW-Verkehr einfach zu eng ist, muß die Verkehrsbehörde die Straße eben für den LKW-Verkehr sperren. (Oder für LKW ab einer bestimmten Größe.) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
Wenn es nach den zwingenden Richtlinien (ohne Ausnahmemöglichkeit!) z.B. für gemeinsame Fuß- und Radwege ginge, müsste die Verkehrsbehörde meiner Heimatstadt ungefähr 80 Prozent aller gemeinsamen Fuß- und Radwege aufheben, einfach weil die schlicht zu schmal sind und nicht den rechtlichen Vorschriften dafür entsprechen. Sowas passiert aber frühestens, wenn sich mal ein verunglückter Bürger erfolgreich durch alle Instanzen klagt und Schadensersatz/Schmerzensgeld kassiert. Dann wird reagiert. Vorher aber eigentlich kaum.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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