Dies ist eine Diskussion zu Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW ich habe folgende Fallkonstellation zu bieten: Person A wohnt in einem Haus in einer kreisangehörigen Gemeinde in NRW. Das Haus hat einen anliegenden Bürgersteig, dann kommt die Straße. Die Straße ist soweit nicht übermäßig befahren, jedoch ist eine seitlich abzweigende Straße von dieser Straße "Zubringer" zu einem Gewerbegebiet. Somit fahren über die Straße vor dem Haus der Person LKWs in beide Richtungen: Die, die vom Gewerbegebiet kommen und die, die dorthin fahren. Nun ist die Straße aber so schmal gebaut, dass zwei LKW unmöglich in entgegengesetzte Richtung aneinander auf der Straße vorbei fahren können. Da die Konstellation, dass sich zwei LKW entgegenkommen, aber trotzdem vorkommt und es nur auf einer Seite einen Bürgersteig gibt -vor dem Haus der A- fährt ein LKW dann immer halb über den Bürgersteig der A. Dies ist natürlich zum einen eine Belastung für den Bürgersteig, der dadurch langsam in Mitleidenschaft gezogen wird (aber derzeit noch keine Probleme bzgl Verkehrssicherungspflicht aufwirft), zum anderen verlaufen unter dem Bürgersteig direkt Gasleitungen, was natürlich der Person A Unwohlsein bereitet. Gibt es eine Möglichkeit für A, dagegen etwas zu machen? Das Bauamt der kreisangehörigen Gemeinde hat auf Anfragen, ob man nicht eine einbahnstraße aus der Straße machen könnte oder andere Möglichkeiten finden etc stehts ablehnend reagiert. Wohl auch, um die Unternehmen nicht zu vergraulen. Eine Verbreiterung der Fahrbahn wäre wohl nicht machbar Hat A die besseren Möglichkeiten über den Rat, oder evtl dann doch die Aufsichtsbehörde? Gibt es überhaupt rechtliche Grundlagen aufgrund möglicher Gefahrensituationen in dieser Konstellation? Um jede Hilfe dankbar euer Harmo |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Naja, falls wirklich die Gefahr besteht, dass die Gasleitungen beschädigt werden, dürfte A einen Anspruch gegen die Ordnungsbehörden haben, dass diese die Gefahr beseitigen - z.B. indem dafür gesorgt wird, dass keine LKW mehr über den Bürgersteig fahren. Möglicherweise besteht auch unabhängig einer konkreten Gefahr ein Anspruch der Anlieger auf Einschreiten wegen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz, weil die Benutzung des Bürgersteigs als Fahrbahn wohl eine unzulässige Sondernutzung darstellen dürfte. Problematischer wird es wohl sein, die Gemeinde bzw. den Kreis zum Bau einer neuen Straße zu zwingen. |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Die Gewichtsbelastung durch einen durchschnittlichen LKW pro cm² Auflagefläche entspricht, wenn ich richtig erinnere, ungefähr der Gewichtsbelastung durch einen 100kg schweren Menschen, der auf einem Bein auf Zehen und Fußballen steht. Auch wenn die gesamte Abnutzung der Straßenoberfläche und des Unterbaus durch LKW sicher größer ist als durch PKW, so ist doch das Risiko, daß dadurch Gasleitungen beschädigt werden, nicht wirklich realistisch. Insofern dürfte kaum eine "Gefahrensituation" gegeben sein, und wenn die zuständige Behörde die Abnutzung in Kauf nimmt, dann kann der einzelne Bürger höchstens darauf drängen, daß die größeren Abnutzungsschäden eben auch häufiger repariert werden müssen. Sollte tatsächlich eine Gefahr für die Gasleitungen bestehen, kann man wohl davon ausgehen, daß die zuständigen Stadtwerke/Gasversorger als allererste auf der Matte stehen. Es hindert aber natürlich niemand den Bürger, durch ein Gutachten eines kompetenten Tiefbauingenieurs eine tatsächliche Gefahr zu belegen, und dann wird man sicherlich auch die zuständige Behörde zum Eingreifen bringen können. Notfalls mit Hilfe der Verwaltungsgerichte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Wie viele solcher gleicher "Ordnungswidrigkeiten" wären denn eigentlich erforderlich, um einen Lkw-Fahrer oder auch eine Firma ernsthaft zu belangen? |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Also bei fahrlässiger Begehung, ohne Behinderung oder Gefährdung, sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Zitat:
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Und wieso Fahrlässigkeit? Der lenkt seinen Wagen doch wohl mit Absicht auf den Bürgersteig, oder? |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Wie breit ist denn die Fahrbahn?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Benutzung des Bürgersteiges als "Fahrbahn" für LKW Wie schon im Eingangsbeitrag geschildert: Zitat:
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