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Beiträge für Strassenbau

Dies ist eine Diskussion zu Beiträge für Strassenbau innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 12.03.2008, 19:08
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Beiträge für Strassenbau

Hallo Ihr!!!
Gemeinde G will hat eine Strasse gebaut. Diese ist über die Gemeindegrenzen hinaus gebaut worden. Die Gemeinde G will jetzt wissen, ob sie von den Eigentümern der Grundstücke, die an der Strasse ausserhalb ihres Gebietes liegen, auch Beiträge für den Strassenbau verlangen kann. Kann sie dies notfalls über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag regeln??

Danke für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 12:06
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AW: Beiträge für Strassenbau

Hallo!!!

Die Strasse wurde von der Gemeinde G durch den Ort A gebaut. Dabei wurde aber nicht an der Gemeindegrenze mit dem Bau aufgehört, sondern in eine andere Gemeinde hineingebaut und die Strasse endliche Kilometer weiter gebaut von der Gemeinde G. Und diese möchte jetzt die Kosten dafür auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umlegen.

Danke. Hoffe es ist jetzt etwas verständlicher geworden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 09:36
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AW: Beiträge für Strassenbau

Nein, es ist eine Weiterführung einer Strasse sowie eine Anbindung.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 19:54
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AW: Beiträge für Strassenbau

Zitat:
Zitat von Pia-Be
Nein, es ist eine Weiterführung einer Strasse sowie eine Anbindung.
Für den Bau einer Gemeindestraße durch Gemeinde G in Gemeinde A muss eine Zusammenarbeit der beiden Gemeinden vorliegen. Das Gemeindegebiet ist Hoheitsgebiet der jeweiligen Gemeinde. Somit kann G nicht ohne Zusammenarbeit mit A die Straße bauen. Wenn dem aber so ist, kann G die Kosten verlangen. Dies aber nicht direkt, sondern unter Zusammenarbeit und auf Rechnugn der Gemeinde A
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 20:59
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AW: Beiträge für Strassenbau

Hi Hi erstmal danke!!
Das Heisst also, dass Gemeinde G und Gemeinde A eine öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen können, indem Geneinde A sich verpflichtet sie Beiträge für die Gemeinde G einzufordern und dann diese Beiträge an Gemeinde G weiterleitet???
Hoffe habe es richtig verstanden,
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 21:19
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AW: Beiträge für Strassenbau

So würde ich das sehen. Es müsste eine Zusammenarbeit der beiden Gemeinden sein
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  #7 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 10:04
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AW: Beiträge für Strassenbau

Zitat:
Zitat von *Kassandra*
was ist denn, wenn das keine ,,gemeindestraße" ist, sondern eine kreis oder gar landstraße.
Wie der Name schon sagt:

Bei Kreisstraßen ist vornehmlich der jeweilige kreis für den Straßenbau zuständig. In diesem Fall würde aber der Kreis die Kosten einfordern.

Landesstraßen werden im Prinzip durchs Land/Regierungspräs. verschönert. Es gibt dafür die Landesstraßenbauämter usw.
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