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Behörde und_Schwachsinn

Dies ist eine Diskussion zu Behörde und_Schwachsinn innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 07.08.2008, 07:21
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Behörde und_Schwachsinn

Hallo!
Der Gemeinderat der Gemeinde XY hat eine Gewässerumlage beschlossen, damit der durch die Gemeinde fliessende Bach in Ordnung gehalten werden kann. Das kann A akzeptieren, aber sind die Gebühren von 17 Cent pro Jahr, die A bezahlen muss, doch ein Verwaltungsakt, wo dieser ein vielfaches der Einnahme an Verwaltungsaufwand beträgt. So wie in diesem Fall, wird die Abgabe der meisten Bewohner von XY von wenigen Cent bis zu 3-4 Euro betragen. Kann man nicht das Amt wegen Vergeudung von Steuergeldern belangen?
Um die Langeweile der Amtsmitarbeiter in diesem Sommerloch etwas zu unterbrechen, trägt A sich mit dem Gedanken, für die 14 Cent eine Stundung und Teilzahlung zu beantragen.
Gruss Hans
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 09:57
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AW: Behörde und_Schwachsinn

Hier stellt sich natürlich schon die Frage, ob die Behörde hier den Umständen entsprechend handelt.
Grundsätzlich muss das Verwaltungsverfahren (an dessen Ende dann der Erlaß des VA steht) kostengünstig bzw. wirtschaftlich durchgeführt werden.

Sollte es tatsächlich so sein, dass jeder so einen geringen Beitrag zu entrichten hat, dann sollte man sich an das zuständige Organ (BGM, Gemeinderat) wenden und um Aufhebung dieser Gewässerumlage ersuchen - wenn sie nicht nach einem Jahr eh von allein darauf kommen...
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