Dies ist eine Diskussion zu Befangenheit eine Gemeinderats innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Befangenheit eine Gemeinderats Bei der aktuellen öffentlichen Sitzung in.... stehen folgende Themen auf der Tagesordnung: ... Änderung der Satzung über die Entschädigung für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit. es geht um eine Entschädigung für einen Ortsvorsteher der gleichzeitig auch Gemeinderat ist. Der Bürgermeister schlägt vor die monatliche Aufwandsentschädigung um 100 zu kürzen, weil die Verwaltungsarbeit durch Verlagerung von Tätigkeiten in das Rathausgebäude in ... geringer geworden ist. Der Ortsvorsteher der zugleich auch Gemeinderat ist will wissen ob er bei diesem Tagespunkt befangen ist, der Bürgermeister meint, dies wäre nicht der Fall weil es sich um einen Satzungsbeschluss handelt. Der Ortsvorsteher beteiligt sich darauf hin an der Beratung, bei der Abstimmung wirkt er aber sicherheitshalber nicht mit. War er nun befangen? Wie beurteilt man sein Verhalten? - Beratend aber stimmt nicht mit ab! Vielen Dank schonmal für die Hilfe Gruß Rouven PS: Ist eine Frage für ne Prüfungsvorbereitung! |
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| AW: Befangenheit eine Gemeinderats Die Frage der Befangenheit ist eine häufige im Kommunalrecht. Wie der BGM richtig erkannt hat, sind Gemeinderatsmitglieder bei Satzungen, die sie selbst scheinbar betreffen, grundsätzlich nicht befangen und daher nicht auszuschließen. Der Grund ist, dass Satzungen einen abstrakt-generellen Charakter haben (vgl. Gesetz) und daher keine unmittelbare Wirkung auf das betreffende Ratsmiglied entfalten. Auf die Unmittelbarkeit kommt es an. So zumindest in RLP (GemO). Ausnahme: Bebauungsplan (wird auch als Satzung beschlossen!) - Er wirkt unmittelbar für / gegen den Grundstückseigentümer und diese sind somit von der Beschlussfassung auszuschließen.
__________________ Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos. Jean Paul Getty |
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