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Bebauungsplan

Dies ist eine Diskussion zu Bebauungsplan innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  • 1 Post By Humungus

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Alt 15.11.2011, 20:07
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Bebauungsplan

Hallo,
angenommen in einem Bebauungsplan ist geregelt, dass die Einfriedungen der Grundstücke eines Wohngebiets eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen. Dies wird in einzelnen Fällen ignoriert, jedoch mit Zustimmung aller betroffenen Anrainer, da es zu keinerlei Beeinträchtigung der Betroffenen kommt. In einem Falle gibt es jedoch keine etwaige Übereinkunft. Hintergrund ist hier, dass Grundstücksbesitzer A durch die Einfriedungshöhe des Grundstücksbesitzers B nicht nur gestört, sondern durch die Einfriedung entlang der Strasse sogar gefährdet ist, insofern, als dass er beim Hineintasten in die Straße jene von seinem Fahrzeug aus nun nicht mehr einsehen kann und somit mehr oder minder blind in den Verkehr einfahren muß.

Wenn die betroffene Gemeinde in diesem Fall bei Grundstücksbesitzer B auf das Einhalten der Einfriedungshöhe insistiert und somit eine Kürzung auf das im Bebaungsplan vorgegebene Niveau fordert, ist sie dann konsequenterweise auch dazu gezwungen, hierauf auch bei allen anderen Grundstücksbesitzern in diesem Wohngebiet zu bestehen, auch wenn dort gegenseitiges Einvernehmen über höhere Einfriedungen herrscht und keine besonderen Gefahren von den zu hohen Hecken/Mauern etc. ausgehen?

Welche Rechte haben die übrigen Grundstücksbesitzer, die sich einig sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 23:26
V.I.P.
 
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AW: Bebauungsplan

Zitat:
Zitat von Rene66 Beitrag anzeigen
Wenn die betroffene Gemeinde in diesem Fall bei Grundstücksbesitzer B auf das Einhalten der Einfriedungshöhe insistiert und somit eine Kürzung auf das im Bebaungsplan vorgegebene Niveau fordert, ist sie dann konsequenterweise auch dazu gezwungen, hierauf auch bei allen anderen Grundstücksbesitzern in diesem Wohngebiet zu bestehen, auch wenn dort gegenseitiges Einvernehmen über höhere Einfriedungen herrscht und keine besonderen Gefahren von den zu hohen Hecken/Mauern etc. ausgehen?
Primär ist sie nicht gezwungen. Der in die Bredouille geratene Grundstücksbesitzer könnte aber auf die Gemeinde Druck ausüben, die Regeln des Bebauungsplans auch durchzusetzen.

Zitat:
Welche Rechte haben die übrigen Grundstücksbesitzer, die sich einig sind?
Sie haben ein Recht darauf, nach den Regeln des Bebauungsplans zu bauen und/oder einen Antrag auf Befreiung von diesen Regeln zu stellen. Sie können auch anregen, den Bebauungsplan zu ändern.

Schwarzbauten sind immer ein massives Ärgernis und ein Damoklesschwert. Egal, was die Anwohner dazu sagen!
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