Dies ist eine Diskussion zu Beanstandungsrecht innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Beanstandungsrecht Kann mir jemand weiterhelfen?? Von den Plänen der Stadt Goldtaler erhält auch die ADD Kenntnis. Dort ist man von dem Vorhaben nicht begeistert. Der Sachbearbeiter übergibt die Akte dem Stationsreferendar Eifrig mit der Bitte, für ihn ein Gutachten darüber zu fertigen, ob die ADD den Beschluss, beanstanden und seine Aufhebung binnen eines Monats verlangen kann. Prüfe ich das indem ich die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes prüfe?? |
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| AW: Beanstandungsrecht Zunächst einmal bedürfte es einer Ermächtigungsgrundlage. Das ist ja immer das erste. Die Beanstandung durch die ADD (Aufsichtsbehörde?) wäre m.E. ein VA. Es kommt aber auch darauf an, für welches Bundesland der Fall ist. In NRW käme etwas § 119 I GO in Betracht, allerdings richtet die sich gegen den Bürgermeister. Ich nehme an in diesem Fall möchte die Aufsichtsbehörde gegen einen Ratsbeschluss vorgehen, oder? Das kann sie nur "indirekt" über den Bürgermeister als Organ des Landes (Organleihe). Sie selbst darf Beschlüsse nur beanstanden, wenn der Bürgermeister sich weigert.
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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