Dies ist eine Diskussion zu Baumfällung auf Gemeindegrund innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Baumfällung auf Gemeindegrund in Garten der zur Mietwohnung gehört werden 3 Edeltannen (ca. 30Jahre alt) gefällt. Benötigt die Gemeinde dafür eine Erlaubnis? Dürfen die Bäume einfach gefällt werden? Reicht da eine Begründung das sie eine Gefahr dastellen könnten, obwohl sie esund sind? Danke! |
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| AW: Baumfällung auf Gemeindegrund Kann man so nicht beantworten. Dazu fehlen viel zu viele Informationen. Gibt es in der Gemeinde eine "Baumschutzsatzung" und wenn ja, welche Vorschriften enthält die? Standen die Bäume im Vorgarten oder im Garten? (Viele Baumschutzsatzungen regeln nur die Vorgärten, hinten kann man fällen, soviel man will.) Wann wurden die Bäume gefällt? Zu Nist- und Brutzeiten (Frühjahr) ist das häufig unzulässig, zu anderen Jahreszeiten nicht. Störten die Bäume mit ihren Wurzeln Versorgungsleitungen? (Dann können sie immer gefällt werden.) Oder Fundamente? (Dann ebenfalls.) Usw. usf. Die Gemeinde muß sich genauso an die geltenden Vorschriften halten wie jeder andere auch, allerdings ist sie selbst ggf. die Behörde, die die Erlaubnis gibt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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