Dies ist eine Diskussion zu Baukindergeld v.Gemeinde rückwirkend beantragen? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Baukindergeld v.Gemeinde rückwirkend beantragen? eine Gemeinde lobt gem. Homepage -ab sofort- Baukindergeld je Kind i.H.v. 2.000 bei Erwerb eines Grundstückes aus. Das nunmehr (familien-)geförderte Baugebiet existiert jedoch schon seit einigen Jahren. Annahmen: Das Baugebiet erfuhr weder Verbesserungen noch hat sich am Kaufpreis etwas geändert. Sicherlich wohnen im besagten Baugebiet bereits Familien mit Kindern. Frage: Muss die Gemeinde im konkreten Fall grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf die o.g. familienfördernde Maßnahme entscheiden? (Zu meiner Person: Ich bin natürlich kein Erwerber eines derartigen Grundstückes, habe auch nicht in 2007 ein, bis dahin, nicht gefördertes Grundstück erworben und bin kein zweifacher Familienvater) Wir würden uns über konstruktive Antworten freuen... Herzliche Grüße! |
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