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Auto beim Ausparken am Stein beschädigt, Steine von der Stadt zu niedrig gesetzt??

Dies ist eine Diskussion zu Auto beim Ausparken am Stein beschädigt, Steine von der Stadt zu niedrig gesetzt?? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2006, 21:31
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Auto beim Ausparken am Stein beschädigt, Steine von der Stadt zu niedrig gesetzt??

Mal angenommen Frau A fährt beim Ausparken an einen Stein der von der Stadt B als Parkbegrenzung gesetzt wurde.
Aus dem Blickwinkel der Frau A kann in keinem Fall dieser Stein wahrgenommen werden, da dieser so niedrig sitzt.
Muss die Stadt B den Schaden ihrer Versicherung melden oder kann die Stadt B haftbar gemacht werden??
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Alt 19.05.2006, 07:00
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AW: Auto beim Ausparken am Stein beschädigt, Steine von der Stadt zu niedrig gesetzt??

Die Stadt hat keine Versicherung.

Wenn die Stadt ein Verschulden für den Schaden trifft, kann sie im Wege der Amtshaftung in Anspruch genommen werden. Der Geschädigte soll seine Ansprüche beim Rechtsamt der Stadt geltend machen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.05.2006, 18:10
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AW: Auto beim Ausparken am Stein beschädigt, Steine von der Stadt zu niedrig gesetzt?

Wie kann die Stadt die Schuld tragen, wenn Frau A nicht guckt, wo sie hinfährt?

Beim Einparken ist sie ja auch nicht dagegen gefahren, oder wurde der Stein während des Parkens gesetzt?

Sollte nicht viel eher Frau A der Stadt melden, dass sie gegen den Stein gefahren ist und eventuelle Schäden bezahlt?
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