Dies ist eine Diskussion zu Anweisung = Widerspruchsbescheid? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Anweisung = Widerspruchsbescheid? Ein Bürger stellt einen Bauantrag. Dieser wird von der zuständigen kreisfreien Stadt abgelehnt. Der Bürger legt Widerspruch bei der Stadt ein. Diese erlässt keinen Abhilfebescheid, sondern gibt die Sache weiter zum Regierungspräsidium, welches wiederum der Meinung ist, die Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, und WEIST DIE STADT AN, DIE GENEHMIGUNG ZU ERTEILEN. Frage: ist die Anweisung ein Widerspruchsbescheid iSv §73 VwGO? Verfahrensmäßig ist ja eigl. alles korrekt nach §§68 ff. abgelaufen. Aber ich dachte immer der Widerspruchsbescheid wird ggü. der ursprünglich widersprechenden Person erlassen, also die Genehmigung wird unmittelbar vom Reg.-Präs. erlassen... Schonmal danke |
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? Zitat:
Demnach kann der Anspruchssteller nur noch auf Erlass klagen. |
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? Ja, ich denke auch, dass es eine fachaufsichtliche Weisung ist (Bauaufsicht). Aber spricht das dagegen, dass es ein Widerspruchsbescheid ist? Das Problem besteht aus Sicht der Stadt: Sie möchte sich gegen diese Weisung mittels Anfechtungsklage wehren (unterstellt, diese Weisung stellt einen VA dar). Die Frage ist nämlich, ob sie vor der Anfechtungsklage ein Vorverfahren einleiten muss, oder ob das entbehrlich ist, weil die Anweisung bereits ein Widerspruchsbescheid ist, durch den die Stadt erstmalig beschwert ist, §68 I Nr2 VwGO... |
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? Zitat:
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? In dem Bundesland, in dem das stattfindet, gibt es so eine Entbehrlichkeits-Sonderregelung aber nicht. Danke für deine Antworten, Freaky, aber die Ausgangsfrage bleibt. Kann sich die Aufsichtsbehörde mit einer solchen Weisung/VA in einem Widerspruchsbescheid direkt an die Stadt richten? Dann greift die Entbehrlichkeitslösung nach §68 I Nr2 VwGO. |
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? Zitat:
Damit ist die Weisung letztlich ein reines Verwaltungsinternum dass auch keinen Widerspruchsbescheid darstellt. |
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| AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid? Das Regierungspräsidium ist hier Widerspruchsbehörde. |
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