Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Dies ist eine Diskussion zu Anweisung = Widerspruchsbescheid? innerhalb des Forums Kommunalrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 14:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Hallo, folgender Fall (im Grenzbereich Kommunalrecht/VwGO):

Ein Bürger stellt einen Bauantrag. Dieser wird von der zuständigen kreisfreien Stadt abgelehnt. Der Bürger legt Widerspruch bei der Stadt ein. Diese erlässt keinen Abhilfebescheid, sondern gibt die Sache weiter zum Regierungspräsidium, welches wiederum der Meinung ist, die Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, und WEIST DIE STADT AN, DIE GENEHMIGUNG ZU ERTEILEN.

Frage: ist die Anweisung ein Widerspruchsbescheid iSv §73 VwGO?

Verfahrensmäßig ist ja eigl. alles korrekt nach §§68 ff. abgelaufen. Aber ich dachte immer der Widerspruchsbescheid wird ggü. der ursprünglich widersprechenden Person erlassen, also die Genehmigung wird unmittelbar vom Reg.-Präs. erlassen...

Schonmal danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 16:26
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Zitat:
Zitat von supersonix Beitrag anzeigen
Hallo, folgender Fall (im Grenzbereich Kommunalrecht/VwGO):

Ein Bürger stellt einen Bauantrag. Dieser wird von der zuständigen kreisfreien Stadt abgelehnt. Der Bürger legt Widerspruch bei der Stadt ein. Diese erlässt keinen Abhilfebescheid, sondern gibt die Sache weiter zum Regierungspräsidium, welches wiederum der Meinung ist, die Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, und WEIST DIE STADT AN, DIE GENEHMIGUNG ZU ERTEILEN.

Frage: ist die Anweisung ein Widerspruchsbescheid iSv §73 VwGO?

Verfahrensmäßig ist ja eigl. alles korrekt nach §§68 ff. abgelaufen. Aber ich dachte immer der Widerspruchsbescheid wird ggü. der ursprünglich widersprechenden Person erlassen, also die Genehmigung wird unmittelbar vom Reg.-Präs. erlassen...

Schonmal danke
Könnte eine aufsichtliche Weisung sein, die würde allerdings nur zwischen Gemeinde und Präsidium bestehen, hätte aber ggü+. der Gemeinde die Qualität eines Verwaltungsakts.
Demnach kann der Anspruchssteller nur noch auf Erlass klagen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 12:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Ja, ich denke auch, dass es eine fachaufsichtliche Weisung ist (Bauaufsicht). Aber spricht das dagegen, dass es ein Widerspruchsbescheid ist?
Das Problem besteht aus Sicht der Stadt: Sie möchte sich gegen diese Weisung mittels Anfechtungsklage wehren (unterstellt, diese Weisung stellt einen VA dar). Die Frage ist nämlich, ob sie vor der Anfechtungsklage ein Vorverfahren einleiten muss, oder ob das entbehrlich ist, weil die Anweisung bereits ein Widerspruchsbescheid ist, durch den die Stadt erstmalig beschwert ist, §68 I Nr2 VwGO...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 16:19
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Zitat:
Zitat von supersonix Beitrag anzeigen
Ja, ich denke auch, dass es eine fachaufsichtliche Weisung ist (Bauaufsicht). Aber spricht das dagegen, dass es ein Widerspruchsbescheid ist?
Das Problem besteht aus Sicht der Stadt: Sie möchte sich gegen diese Weisung mittels Anfechtungsklage wehren (unterstellt, diese Weisung stellt einen VA dar). Die Frage ist nämlich, ob sie vor der Anfechtungsklage ein Vorverfahren einleiten muss, oder ob das entbehrlich ist, weil die Anweisung bereits ein Widerspruchsbescheid ist, durch den die Stadt erstmalig beschwert ist, §68 I Nr2 VwGO...
Das muss sich eigentlich aus dem Landesrecht ergeben. In Rheinland Pfalz ergibt sich z.B. aus der GemO dass solche Maßnahmen ein VA sind und ein Vorverfahren entbehrlich ist.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 13:16
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

In dem Bundesland, in dem das stattfindet, gibt es so eine Entbehrlichkeits-Sonderregelung aber nicht.

Danke für deine Antworten, Freaky, aber die Ausgangsfrage bleibt. Kann sich die Aufsichtsbehörde mit einer solchen Weisung/VA in einem Widerspruchsbescheid direkt an die Stadt richten? Dann greift die Entbehrlichkeitslösung nach §68 I Nr2 VwGO.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 13:45
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Zitat:
Zitat von supersonix Beitrag anzeigen
In dem Bundesland, in dem das stattfindet, gibt es so eine Entbehrlichkeits-Sonderregelung aber nicht.

Danke für deine Antworten, Freaky, aber die Ausgangsfrage bleibt. Kann sich die Aufsichtsbehörde mit einer solchen Weisung/VA in einem Widerspruchsbescheid direkt an die Stadt richten? Dann greift die Entbehrlichkeitslösung nach §68 I Nr2 VwGO.
Also wenn man rein von der Logik her an die Sache geht, ist ja die Frage wer die Widerspruchsbehörde ist. Wenn das die Stadt selbst ist dann kann auch nur von ihr der Widerspruchsbescheid kommen.
Damit ist die Weisung letztlich ein reines Verwaltungsinternum dass auch keinen Widerspruchsbescheid darstellt.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 00:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, supersonix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anweisung = Widerspruchsbescheid?

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Also wenn man rein von der Logik her an die Sache geht, ist ja die Frage wer die Widerspruchsbehörde ist.
Das Regierungspräsidium ist hier Widerspruchsbehörde.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 01.06.2010 16:55
Widerspruch gegen Widerspruchsbescheid Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 02.02.2010 20:06
Widerspruchsbescheid Zuständigkeit Deutsche Flugsicherung Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 22.09.2008 16:06
Anweisung von Mehrarbeit Arbeitsrecht 13.03.2008 07:52
Widerspruchsbescheid - Frist versäumt Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 21.12.2007 11:11





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kommunalrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN