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Antrag auf Veranlassung des Bürgermeisters zur Klageerhebung gegen Aufsichtsmaßnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf Veranlassung des Bürgermeisters zur Klageerhebung gegen Aufsichtsmaßnahmen innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 01.10.2007, 15:52
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Antrag auf Veranlassung des Bürgermeisters zur Klageerhebung gegen Aufsichtsmaßnahmen

Hallo zusammen,

(NRW) also, der Gemeinderat stellt einen Antrag beim Verwaltungsgericht, dieses möge den Bürgermeister dazu veranlassen, Klage gegen die Aufhebung eines Ratsbeschlusses einzureichen. Diesen hatte er zuvor allerdings selbst beanstandet. Welche Klageart wäre hier statthaft? Verpflichtungs- oder Leistungsklage? Der Bürgermeister ist Vertreter der Gemeinde nach außen und gilt als Behörde i.S.d. VwVfG. Könnte man die begehrte Maßnahme als VA sehen und damit einen Außenrechtsstreit annehmen, weil der BM der Aufsichtsbehörde ähnlich wie ein Privatmann gegenüberstünde und der Streit zwar zwischen Gemeindeorganen ausgetragen wird, aber die begehrte Maßnahme letztlich keine innerrechtliche ist oder ist es doch ein Kommunalverfassungsstreit? Ist wahrscheinlich Auslegungssache, aber ich wäre für Tipps ausgesprochen dankbar. Ist wichtig.

Vielen Dank im Voraus!

LG, JuraStud
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