Dies ist eine Diskussion zu Anteil der Anlieger bei Landstraßenverschönerungsmaßnahmen innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| ich habe einige Fragen und hoffe sehr auf Hilfe: Angenommen, es handelt sich um eine von LKW´s viel befahrene Landstrasse innerhalb eines Dorfes, die quasi die Hauptstrasse des Ortes darstellt. Subjektiv wirkt diese Strasse sehr häßlich. 1. Wer ist in einer Gemeinde dafür zuständig, dass Maßnahmen zur Straßenverschönerung bzw. Straßenberuhigung beschlossen werden, d.h. wer entscheidet letztendlich? 2. Macht es einen Unterschied, ob es sich um eine Strassenverschönerung oder eine Strassenberuhigung handelt? 3. Wer muss sich sich an den Maßnahmen beteiligen, spricht alle Dorfbewohner oder nur die Anlieger? Wie ist die Verteilung der Kosten auf die Anlieger geregelt ist bzw. wo im Internet finde ich einen entsprechenden Gesetzestext? 4. Ist die Zustimmung "des Dorfes" bzw. der Anlieger nötig? Wenn nein, kann z.B. auf einer Bürgerversammlung dagegen angegangen werden? 5. a) Mit welchen Gründen kann die Gemeinde (?) zwingend eine Straßenverschönerung oder -Beruhigung durchsetzen? b) Welche Argumente können die Anlieger vorbringen, um dagegen vorzugehen? 6. Angenommen, die Anlieger müssten sich an den Kosten beteiligen. Welche Beteiligung ist zumutbar? 7. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Anlieger im Falle einer Kostenbeteiligung informiert werden? Ich hoffe ganz dringend (bitte, bitte bis morgen ) auf Antworten oder Hilfestellungen.Vielen Dank vorab! Elli |
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