Dies ist eine Diskussion zu Ansatzfähige Kosten für einen Abgabenbescheid innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Ansatzfähige Kosten für einen Abgabenbescheid Die bayrische kreisfreie Stadt Mustermannhausen betreibt eine Mülldeponie und erlässt auf Basis einer Abgabensatzung einen Gebührenbescheid. In dem Bescheid werden nicht nur die Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch die Aufwendungen für die spätere Rekultivierung der besagten Mülldeponie sowie die Ausgaben für einen Erweiterungsbau. Ist das zulässig ? Welche Kosten genau sind für so einen Abgabenbescheid ansatzfähig und wo kann man das nachlesen Vielen Dank schon einmal für die Antworten |
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