Dies ist eine Diskussion zu Anlieger oder nicht? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Anlieger oder nicht? Ein Grundstück wurde geteilt, im Grundbuch ein Wege und Leitungsrecht eingetragen. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Häuser, das vordere Haus direkt an der Straße, das hintere Haus nur über einen Weg über das vordere Grundstück erreichbar. Die Gemeinde plant aus dem löcherigen Sandweg der sich derzeit Straße nennt eiine richte Straße incl. Gehweg zu machen und beabsichtigt natürlich einen Teil der Kosten auf die Anlieger umzulegen. Meine Frage nun, die Familie die das hintere Haus bewohnt, ohne Grundstücksgrenze an der Straße... muß diese Familie ebenso mit einem Teil der Kosten rechnen oder nur die Bewohner des vorderen geteilten Grundstücks. Vielen Dank bereits jetzt. |
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