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"Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Dies ist eine Diskussion zu "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 27.06.2011, 15:41
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"Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Ort der theoretischen Handlung: eines der so genannten "Bürgerämter" (Rathaus) einer bundesdeutschen Großstadt.



Nehmen wir an, als Öffnungszeit dieser Ämter ist für Montag angegeben: 8 - 15 Uhr.



Nehmen wir weiterhin an, um 14.15 Uhr kommt ein Kunde (K) in eines dieser Bürgerämter. Anliegen: Ausweis verlängern.

K geht zum Schalter, Tresen oder wie auch immer sich das nennt, hinter dem die "Empfangsdamen" sitzen. Nein, sagen die zu K, Sie kommen heute nicht mehr dran - ist schon zu spät. - (14.15 Uhr - - wenn das Amt bis 15 Uhr geöffnet hat.) - Kommen Sie morgen wieder. Es ist zu viel los. (Die Dame deutet auf die ganzen wartenden Leute). Das schaffen wir nicht bis 15 Uhr. Kommen Sie morgen wieder oder machen Sie einen Termin aus.

Nehmen wir an, auch die anderen "Kunden", die gleichzeitig mit K eingetroffen sind - und auch ihren Ausweis verlängern wollen - werden genauso abgewimmelt.

Darf das Amt das?

Geändert von Miranda (27.06.2011 um 19:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 18:15
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Zitat:
Zitat von Miranda Beitrag anzeigen
Darf das Amt das?
Vermutlich muß nicht gewährleistet werden, daß alle (noch) vor Ende der Öffnungszeit ins Amtsgebäude gelangten/eingelassenen Bürger auch noch am selben Tag bedient werden müssen?

11
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 20:34
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Vermutlich muß nicht gewährleistet werden, daß alle (noch) vor Ende der Öffnungszeit ins Amtsgebäude gelangten/eingelassenen Bürger auch noch am selben Tag bedient werden müssen?

11
Eine solche Gewährleistung wäre doch gar nicht praktikabel. Gäbe es eine solche, so müsste die "Busladung", die um 14:59 Uhr kommt, auch noch bedient werden.

Daher werte ich es eher positiv, dass die Mitarbeiterin den Hinweis gibt, dass man an dem Tag nicht mehr dran käme. Sie könnte, theoretisch, auch einfach um 15:00 Uhr Feierabend machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 20:52
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Zitat:
Zitat von *Jule* Beitrag anzeigen
Daher werte ich es eher positiv, dass die Mitarbeiterin den Hinweis gibt, dass man an dem Tag nicht mehr dran käme. Sie könnte, theoretisch, auch einfach um 15:00 Uhr Feierabend machen.
Finde ich auch. Um das Verhalten korrekt einordnen zu können, müsste man wissen, welche Dienstanweisung für die Mitarbeiter gelte.
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Ich nehme mal als zu Lernendes zur Kenntnis, das ein Amt definitionsgemäß kein Supermarkt oder Kaufhaus ist und man dort also am Interesse des "Kunden" kein übersteigertes Interesse haben muss.

Dass man aber schon 45min vor "Ladenschluss" anfängt, den pünktlichen Feierabend sicherzustellen, ist noch etwas härter, als Sozialismus früher war.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 07:52
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Dass man aber schon 45min vor "Ladenschluss" anfängt, den pünktlichen Feierabend sicherzustellen, ist noch etwas härter, als Sozialismus früher war.
Das ist eine Vorverurteilung, die Dir eigentlich nicht würdig ist. Im Eingangssachverhalt steht ausdrücklich "die ganzen wartenden Leute". Die Anmeldedame sitzt da vielleicht schon seit Jahren und kann sagen, wie lange für jeden aus der Schlange benötigt wird. Und wenn sie schon um 14.15 weiß, dass es noch 1,5 Stunden dauern wird (!!!) - warum sollte sie dann Neulingen sagen "stellen Sie sich mit an, ich denke nicht, dass Sie drankommen, aber versuchen kann man es ja mal"?
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Alt 29.06.2011, 10:27
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Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ich nehme mal als zu Lernendes zur Kenntnis, das ein Amt definitionsgemäß kein Supermarkt oder Kaufhaus ist und man dort also am Interesse des "Kunden" kein übersteigertes Interesse haben muss.

Dass man aber schon 45min vor "Ladenschluss" anfängt, den pünktlichen Feierabend sicherzustellen, ist noch etwas härter, als Sozialismus früher war.
Also würdest du hören wollen,

ja mein lieber stellen sie sich an.. ich schmeiße sie eben mit den anderen raus die noch nicht dran kommen konnten weil 15:00 Uhr ist..

genau das gab es beim Sozialismus.. ^^
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  #8 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 11:11
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Juristisch scheint diese Praktik also erlaubt zu sein.

Wer erteilt denn da die entsprechenden Weisungen?

Was die "Kundenfreundlichkeit" betrifft, finde ich, dass ausdrücklich neben der Angabe der Öffnungszeiten darauf hingewiesen gehört, dass die "Kunden" u.U. auch schon zwei (!) Stunden vor Ende der angegebenen Öffnungszeit weggeschickt werden, wenn ein besonders hohes "Kundenaufkommen" herrscht, und dass sie sich darauf einzurichten hätten.
Denn natürlich erwartet ein "Kunde", der eine dreiviertel Stunde oder gar zwei Stunden vor Ende der angegebenen Öffnungszeit kommt, dass er auch "bedient" bzw. abgefertigt wird.

Beispiel: Angestellter opfert seine Mittagspause, um zum Amt zu fahren - und wird aufgrund dieser Praktik dort abgewimmelt, sagen wir eine dreiviertel Stunde vor Ende der Öffnungszeit. - Da gehört wirklich ausdrücklich darauf hingewiesen auf diese Praktik, damit sich die "Kunden" darauf einrichten können.
Auch für "Kunden" mit gesundheitlichen Einschränkungen wäre das u.U. wichtig, z.B. dass sie mit Gehbeschwerden nicht doppelt laufen müssen usw.


Und wenn sie so einen hohen "Kundenandrang" haben - das ist kein einmaliger Fall, sagen wir mal, das "Wartezimmer" ist immer gerammelt voll -, dann nimmt ja nicht die Anzahl der herandrüängenden Kunden dadurch ab, dass man sie wegschickt. Sie füllen ja an den anderen Tagen erneut das "Wartezimmer" bis zum Platzen. Es werden ja nicht weniger "Kunden". - Ergo: Das Amt bräuchte entsprechend mehr Mitarbeiter, um der "Kundenflut" Herr zu werden. Und das würde mehr Geld kosten...
Ich meine, wenn ein "Kunde" z.B. seinen Ausweis verlängern oder sich einen neuen ausstellen lassen oder seinen neuen Wohnsitz anmelden muss, dann muss er das erledigen - ist ja Vorschrift. Und somit fällt eben entsprechend viel Arbeit an bei entsprechend vielen Bürgern. - Die Arbeiten verschwinden nicht, sondern liegen weiter an. Der "Kundenandrang" bleibt entsprechend bestehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 11:18
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AW: "Abwimmeln" von "Kunden" vor Ende der Öffnungszeit im Rathaus

Eine Meinungsäußerung ohne ausreichende Sachkenntnis gebe ich (auch etwas ungern) zu. Die Vorverurteilung ist mir dann aber doch zu hart.

Einverstanden wäre ich gewesen, wenn die Empfangsdame lediglich auf die vermutliche Aussichtslosigkeit hingewiesen hätte. Ich weiß aber auch nicht, ob die Öffnungszeiten so für das gesamte Bürgeramt gelten und draußen an der Tür stehen oder ob dort jedes einzelne Büro eigene Regeln hat.
Im ersten Fall würde ich mich daran erinnern, dass ich z.B. auch Arztpraxen kenne, die Sprechstunde bis 11:30 Uhr haben. Bei denen sitzen aber nicht zu selten um 12:30 Uhr immer noch Kassenpatienten im Wartezimmer, die sich eben rechtzeitig dort eingeschlichen haben. Ab 11:30 Uhr wird eben bloß keine(r) mehr reingelassen.

Vergleichbar wäre jetzt besagtem Bürgeramt zu empfehlen, die Einlass-Öffnungszeit ganz offiziell schon auf 14:00 Uhr zu begrenzen und dann aber alle noch eingelassenen "Kunden" auch noch fertig zu "bedienen".
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  #10 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 11:31
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Zitat:
Zitat von Miranda Beitrag anzeigen
Darf das Amt das?
Ja.

Und es ist auch sehr freundlich von der Mitarbeiterin - der Bürger wäre nämlich zu recht sauer, wenn er dort von 14:15 bis 14:59 Uhr wartet, um anschließend festzustellen, daß er an diesem Tag gar nicht mehr an die Reihe kommt, weil um 15:00 Uhr nun mal Feierabend für den Publikumsverkehr ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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